Ingolstadt
„Ein Ritual wie Zähneputzen“

Wegen Corona: Kinder von Kindertageseinrichtungen brauchen dreimal wöchentlich einen Testnachweis

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:13 Uhr

Es kitzelt in der Nase, haben Kinder erzählt. Manche Eltern nutzen lieber die Lollitests, wo das Stäbchen nicht in die Nase eingeführt werden muss. Foto: Erl (Archiv)

Der Ministerrat hat dies am 7. Dezember beschlossen, um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen. Die Sorgeberechtigten müssen dreimal pro Woche glaubhaft den Nachweis erbringen, dass sie ihr Kind mittels Selbsttest negativ auf das Virus getestet haben. Die Familien erhalten dazu Berechtigungsscheine für den kostenlosen Bezug von Selbsttests in Apotheken. Alternativ könnten auch Tests in den Einrichtungen, sogenannte Pooltests gemacht werden. Die Träger in Ingolstadt setzen bislang alle auf Selbsttests durch die Eltern.

Die ersten Erfahrungen damit sind gut. „Die Kinder sind das schon gewohnt, weil sie zuvor ja schon als Schnupfennasen getestet wurden“, sagt Franziska Malcher. Ihr fünfjähriger Sohn Christoph besucht die Kinderkiste der Bürgerhilfe. Probleme mit dem Test gab es nicht. „Es gibt ja Gott sei Dank die Lollitests, wo man das Teststäbchen nicht mehr in die Nase einführen muss“, sagt die Mutter.

Am Montag, Mittwoch und Freitag ist nun in den meisten Kitas Testtag. Da nehmen diese – je nach Träger – entweder nur die unterschriebenen Formulare, in denen ein Elternteil versichern muss, das Kind negativ auf Corona getestet zu haben, oder die Testkassette – entgegen. Ist ein Kind am Testtag nicht da, wird der Test nachgeholt. Dass er wirklich durchgeführt werde, basiere auf Vertrauensbasis, so Sabine Pfeffer, Geschäftsführerin der Bürgerhilfe Ingolstadt Kita GmbH. Am Montag, dem ersten Tag der Neuregelung, habe es „wirklich gut funktioniert“. Für die Kinder werde es sicher bald „ein Ritual wie Zähneputzen“.

Welche Teststrategie jede einzelne Kita für sich wählt, obliege der Leiterin in Abstimmung mit dem Elternbeirat und Team, sagt Markus Schweizer, Geschäftsführer der Katholischen Kita gGmbH, mit 33 Kindergärten und Krippen in Ingolstadt, dem Landkreis Eichstätt und Greding der größte freie gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen. „Die Eltern legen die Kassetten mit den negativen Testergebnissen vor, die dann entsorgt werden“, erklärt Kinderpfleger Marcel Noe von der Kita St. Anton das Prozedere in der Einrichtung. Das Amt für Kinderbetreuung und vorschulische Bildung der Stadt Ingolstadt hat im Vorfeld eine Abfrage gemacht, erzählt Sabine Pfeffer von der Bürgerhilfe. Diese hätten sich für die Testung durch die Eltern und gegen eine Pooltestung entschieden.

„Jeder Träger ist selbst entscheidungsbefugt, welche Testvariante in den entsprechenden Einrichtungen durchgeführt wird“, betont Sonja Habermeier, Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen und stellvertretende Leiterin des Amts für Kinderbetreuung. Aktuell erfolge die Testung in allen Ingolstädter Kindertageseinrichtungen mittels Selbsttestung. Die Berechtigungsscheine dazu werden von den jeweiligen Leiterinnen ausgegeben. „Dies ist ein bewährtes Verfahren, das bereits seit mehrerem Monaten von den Eltern in Anspruch genommen werden kann, um die Kinder vorsorglich zu testen“, so Habermeier weiter. Vereinzelt hätten freie Träger Interesse an der Einführung der Pooltestung in den Einrichtungen bekundet. Da dies allerdings mit einer umfangreichen Vororganisation verbunden sei, könne diese Art der Testung frühestens Anfang Februar umgesetzt werden.

Fünf Schüler positiv

Ingolstadt – Regelmäßige Coronatests sind auch an den Schulen obligatorisch. Laut Stadtsprecher Michael Klarner waren am Dienstag – Tagzwei nach den Weihnachtsferien – fünf Schülerinnen und Schüler aus vier Ingolstädter Grundschulklassen wegen einer Covid-19-Infektion krank gemeldet. Die positiven Fälle waren bei Pooltestungen erkannt worden. Fünf enge Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Wird bei einem Fall die Omikron-Variante nachgewiesen, werden auch geimpfte und genesene Schüler in Quarantäne versetzt, wenn sie als enge Kontaktpersonen ermittelt werden. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne immer im Einzelfall, so Klarner. Eine gesonderte Quarantäneregelung für Schulen gibt es nicht.

rl