Bürokratie in Ingolstadt
Digitalisierung in der Kfz-Zulassungsstelle: Was sich für die Bürger ändert

31.08.2023 | Stand 12.09.2023, 22:29 Uhr

Einiges ändert sich bei Fahrzeugzulassungen in Ingolstadt. Foto: IMAGO / Zoonar

Zum 1. September tritt die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit ändern sich für Bürgerinnen und Bürger einige Dinge im Bereich Kfz-Zulassung, wie die Stadt Ingolstadt bekannt gibt.

• Am interessantesten dürfte die sofortige Inbetriebsetzung nach der erfolgten Online-Zulassung sein. Bisher musste man auf die von der Kfz-Zulassungsstelle ausgefertigten Zulassungsdokumente warten, bevor das Fahrzeug bewegt werden durfte.

• Durch die Gesetzesänderung wird es möglich sein, nach erfolgreichem Zulassungsantrag einen Zulassungsbescheid abzurufen sowie einen elektronisch generierten Zulassungsnachweis auszudrucken.

Dieser ist anschließend gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und zehn Tage lang gültig.

• Die Zulassungsunterlagen inklusive der Stempelplaketten erhält der Fahrzeughalter innerhalb des Gültigkeitszeitraums des vorläufigen Zulassungsnachweises per Post zugesandt.

• In der Vergangenheit konnten im i-Kfz-Verfahren nur Zulassungen vorgenommen werden, bei denen ein normales Kennzeichen zugeteilt werden sollte.

Nun wird die Vergabe auf E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge und Saisonkennzeichen ausgeweitet, ebenso auf H-Kennzeichen für Oldtimer, falls diese bereits mit Oldtimerkennung zugelassen sind.

• Die bedeutendste Neuerung ist die Erweiterung des Nutzerkreises auf juristische Personen – also Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen.

Diese erhalten nun erstmals die Möglichkeit, das Angebot der internetbasierten Zulassungsvorgänge zu nutzen. Bisher war die Nutzung des Online-Verfahrens nur für natürliche Personen möglich.

Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es zudem ab September eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt.

Dieses Portal ist auf die besonderen Bedürfnisse der Großkunden für Zulassungen im Massenverfahren zugeschnitten.

• Mit der Tageszulassung wird ein völlig neuer Zulassungsvorgang eingeführt. Es handelt sich um eine auf einen Tag befristete Zulassung, die bis 24 Uhr am Tag der Antragstellung gültig ist.

Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder. Dies ist im Hinblick auf die Umwelt ressourcenschonend, da auch das Prägen der Schilder entbehrlich wird.

DK