Entscheidung rückt näher
Bürgerentscheide zu Kammerspielen und Schule im Grünring: Stimmabgabe beendet

24.07.2022 | Stand 24.07.2022, 20:04 Uhr

So wie hier im Wahlbüro im Scheiner-Gymnasium konnte bis 18 Uhr über die Bürgerentscheide zu den Kammerspielen und der Schule im Grünring abgestimmt werden. Foto: Hauser

Von Johannes Hauser

Bis 18 Uhr waren an diesem Sonntag exakt 100.401 Ingolstädterinnen und Ingolstädter aufgerufen, bei den Bürgerentscheiden zu den Kammerspielen und der Schule im Grünring ihre Stimme abzugeben.



Stimmberechtigt waren auch EU-Bürger, die in der Stadt leben. Bis zur Schließung der Wahllokale war auch noch möglich, ausgefüllte Briefwahlstimmzettel in der Briefkasten des Neuen Rathauses zu werfen. Ein Antrag auf Briefwahl konnte freilich nicht mehr gestellt werden.

Die Stadt wies darauf hin, dass der rote Abstimmungsbrief heute nicht in den Allgemeinen Abstimmungsbezirken abgegeben werden kann. „Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Abstimmungsbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus tun!“

Vier Kreuze auf beiden Stimmzetteln

Jeder Stimmberechtigte durfte insgesamt vier Kreuze auf den beiden Abstimmungszetteln machen: Eines bei der Abstimmung zum geplanten Bau der Kammerspiele und drei bei der Frage des Schulbaus am Augraben. Die Bayerische Gemeindeordnung legt in §18a (12) fest, wann ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren oder Bürgerbegehren) erfolgreich ist.

Dabei galt ein so genanntes Erfolgsquorum. Das besagt, dass sich mindestens 10 Prozent der Abstimmungsberechtigten für eine Antwort entschieden haben müssen. Das entspricht in Ingolstadt aktuell 10.041 Stimmen. Das Quorum ist also keine Mindestwahlbeteiligung, wie man meinen könnte.

Wann die Bürgerentscheide erfolgreich sind - und wann nicht

Die Stadt machte das Verfahren auf DK-Anfrage an einem Rechenbeispiel deutlich: „Das Quorum ist erreicht, wenn, z.B. im Fall der Kammerspiele, mindestens 10 Prozent für eine der beiden Antworten (,Ja’ oder ,Nein’) abgestimmt haben. Falls 6000 mit ,Ja’ und 6000 mit ,Nein’ abstimmen, ist das Quorum nicht erreicht.“ In diesem Fall würde der geltende Stadtratsbeschluss zum Bau der Kammerspiele vollzogen, da der Bürgerentscheid nicht erfolgreich war, obwohl sich mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten beteiligt haben.

Beim Bürgerentscheid ,Augraben’ galt das Quorum analog, jeweils für Ratsbegehren und Bürgerbegehren gesondert betrachtet“, teilte die Stadt mit. Wie mehrfach berichtet, stehen auf dem Zettel zur Abstimmung des Schulbaus zwei Fragen: Einmal die vom Bürgerbegehren formulierte, daneben die des Ratsbegehrens.

Was passiert nach den Bürgerentscheiden?

Sollten bei der Abstimmung zur Schule sowohl die Frage des Ratsbegehrens als auch die des Bürgerbegehrens erfolgreich sein – also mindestens 10041 Stimmen auf eine der jeweils zwei Antwortoptionen fallen – ist denkbar, dass sich die Entscheidungen inhaltlich ausschließen. Etwa, wenn sich jeweils mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten für und gegen den Bau aussprechen. In diesem Fall entscheidet NICHT, welche Option mehr Zustimmung erfahren hat. Das Ergebnis heißt nur, dass beide Entscheide erfolgreich waren. Ob einer beispielsweise 30 Prozent Zustimmung hat und der andere nur 12, ist unerheblich.

Im beschriebenen Fall, dass beide Bürgerentscheide erfolgreich sind, sich die Ergebnisse aber ausschließen, ist das Ergebnis der Stichwahl maßgeblich. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit.

Mit einem Ergebnis rechnet man im Rathaus gegen 19.30 Uhr. Die Stadt wird ab 18 Uhr unter www.ingolstadt.de/wahlergebnis aktuelle Zahlen veröffentlichen.

DK