Ab März
Energiepreisbremsen in Kraft: Das ändert sich für Kunden der Stadtwerke Ingolstadt

01.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:50 Uhr

Die Stadtwerke Ingolstadt senken die Abschläge im Zuge der Preisbremsen automatisch. Foto: Bösl, Archiv

Ab sofort greifen die Energiepreisbremsen für Strom und Gas. Sie gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen bis Ende April 2024 private Haushalte und kleinere Firmen entlasten. Versorger wie die Stadtwerke Ingolstadt (SWI) müssen den Energiepreisdeckel von März an abrechnen.



„Wir senken die Abschläge automatisch und kontaktieren die Kunden im Laufe des März per Post mit detaillierten Infos und der neuen Abschlagshöhe“, heißt es auf Anfrage des DK.

Die Kunden müssen also nichts unternehmen, sollten die Rechnungen und die Informationsschreiben aber dennoch genau prüfen, raten Verbraucherschützer.

Lesen Sie auch: Ab 2024: Habeck will laut Bericht Einbau neuer Öl- und Gasheizungen untersagen

Was genau bedeuten die Preisbremsen? Der Strompreis wird auf 40 Cent je Kilowattstunde (kWh), der Gaspreis auf 12 Cent je kWh gedeckelt. Die Deckel gelten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Tarif gezahlt werden.

Was bedeutet das nun für die Privatkunden der SWI? Beim Strom greift die Preisbremse nicht, denn gängigstes Produkt ist der „SparINstrom“: Er liegt mit 37,68 Cent pro Kilowattstunde (kWh) unter dem Deckel von 40 Cent.

Anders sieht es beim Gas aus: Gängigstes Produkt ist „INgas prima“ mit einem Preis von 15,68 Cent/kWh. Damit liegt dieser Tarif über dem Preisdeckel von 12 Cent/kWh. „Wie gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt der Bund die Differenz für 80 Prozent der im September 2022 gültige Jahresverbrauchsprognose“, teilen die SWI mit. „Diese wurde Ende 2021 vom Netzbetreiber erstellt und basiert auf dem Verbrauch aus dem Geschäftsjahr 2020/21.“

Für das Gas, das Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie allerdings den vertraglich vereinbarten Preis. „Wer weniger als diese 80 Prozent verbraucht, erhält trotzdem den vollen Entlastungsbetrag“, so SWI-Sprecher Florian Schiegl. Dieser berechnet sich am Beispiel von „INgas prima“ wie folgt: 3,68 Cent/kWh (entspricht Differenz aus SWI-Preis und Gaspreisbremse) multipliziert mit Entlastungskontingent (80 Prozent der gültigen Jahresverbrauchsprognose).

Auch für Fernwärme gibt es Preisbremsen, welche die SWI entsprechend umsetzen. Bei einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh pro Jahr liegt der Deckel bei 9,5 Cent/kWh brutto.

Wie kommt das Geld beim Kunden an? Die SWI teilen mit, dass der Abschlag im März zusätzlich um die rückwirkenden Entlastungsbeträge aus dem Januar und dem Februar reduziert wird. Ab April beinhaltet der Abschlag dann ausschließlich die laufende Entlastung.

Was sagen die SWI zur Kritik am hohen Gaspreisdeckel? Der Gaspreisdeckel steht bereits in der Kritik, denn seit Wochen sinken die Preise. Aktuell kostet die Kilowattstunde nur noch rund fünf Cent – auch, weil die Gasspeicher mittlerweile gut gefüllt sind und der Winter so mild war. Anfang Dezember lagen die Preise dreimal so hoch. So wird Kritik laut, dass der Deckel für Gas jetzt eigentlich zu spät kommt und außerdem zu hoch ist.

SWI-Geschäftsführer Matthias Bolle rechtfertigt das Vorgehen: „Die Entlastungen wurden seitens der Politik angegangen, als die Preise sehr hoch waren. Mit der Dezember-Soforthilfe wurde dann auch sehr schnell reagiert“, so Bolle zum DK. „Dass es etwas Zeit braucht, bis so ein komplexer Entlastungsmechanismus wie die Preisbremsen umgesetzt ist, ist ganz normal. Dafür greifen die Bremsen aber auch rückwirkend zum 1. Januar. Damit ist fast die komplette Heizperiode abgedeckt.“

Eine Beispielrechnung

Für unsere Zeitung haben die SWI eine Rechnung für die Gaspreisbremse am Beispiel einer vierköpfigen Familie aufgestellt:

Verbraucht ein Vier-Personen-Haushalt bisher immer 20000 kWh Gas pro Jahr, entspricht dies auch der aktuell gültigen Jahresverbrauchsprognose. Für 80 Prozent davon ist der Gaspreis auf 12 Cent/kWh gedeckelt. Das sind 16000 kWh und gilt als Entlastungskontingent. Für jede kWh darüber hinaus gilt der Preis von 15,68 Cent.

Die Rechnung sieht aus wie folgt: 20000 kWh x 15,68 Cent/kWh = 3136 Euro. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen, der sich aus Entlastungskontingent mal Differenz aus SWI-Preis und Gaspreisdeckel berechnet, also: 16000 kWh x 3,68 Cent/kWh = 588,80 Euro. Die Gesamtkosten sind dann 3136 Euro – 588,80 Euro = 2547,20 Euro. Der durchschnittliche monatliche Abschlag beträgt dann rund 212 Euro.