Ingolstadt
Bürgerentscheide plus Stichfrage – wie damals beim FOC

Kritik von CSU-Chef Huber: „Bürgernähe sieht anders aus!“ – Kammerspiele: Eilantrag gegen Ratsbegehren am 24. Juli

15.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:12 Uhr

Es gibt Neuigkeiten in Sachen Kammerspiele: Die von der Bürgerinitiative beauftragte Rechtsanwältin Adelheid Rupp hat einen Eilantrag gegen das Ratsbegehren eingereicht. Dieser hat zum Ziel, den für 24. Juli geplanten Entscheid zu verhindern. Foto: Eberl (Archiv)

„Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“ Diese Frage wirft CSU-Kreisvorsitzender Stefan Huber auf und zeigt sich laut einer Mitteilung „entsetzt über die Entwicklung beim Ratsbegehren zur Schule in Oberhaunstadt“. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht München das Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring!“ entgegen dem Stadtratsbeschluss für zulässig erklärt, was „einem mittleren politischen Erdbeben gleichkommt“, so Huber.

Nun also wird am 24. Juli das Bürgerbegehren durchgeführt, das Ratsbegehren kommt dazu – und noch eine Stichfrage, falls Bürgerbegehren und Ratsbegehren Stimmengleichheit erzielen. Kommentar von Huber: „Aus einer einfachen ja/nein-Frage wurde ein Monstrum an Frage-Kanon, dessen juristische Feinheiten und Hintergründe sich den allermeisten Bürgern wohl nicht mehr erschließen dürften.“ Fazit des CSU-Chefs: „Bürgernähe sieht anders aus!“

Ältere Ingolstädter erinnern sich vielleicht, dass vor 20 Jahren das gleiche Prozedere durchgespielt wurde – damals ging es um das Factory Outlet Center (FOC). Die Stadtratsmehrheit hatte das von einer Bürgerinitiative gegen das FOC initiierte Bürgerbegehren zurückgewiesen und damit einen Bürgerentscheid zunächst verhindert. Das Verwaltungsgericht verurteilte die Stadt aber dazu, das Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid zuzulassen. So wurde am 15. Dezember 2002 über den gegen das FOC gerichteten Bürgerentscheid abgestimmt. Die Stadt setzte diesem ein Ratsbegehren entgegen – mit einer Fragestellung pro FOC. Und für den Fall, dass beide Entscheide mehr Ja- als Neinstimmen bekämen, musste eine Stichfrage Klarheit bringen. „Wir werden die Bevölkerung aufrufen, für das FOC zu stimmen“, zitierte der DK den damaligen OB Alfred Lehmann (CSU). Das Ergebnis ist bekannt: Ingolstadt Village wurde gebaut.

Der DK hat nachgehakt: Warum überhaupt Ratsbegehren – trotz Stadtratsbeschlüssen? Die städtische Pressestelle teilt mit: „Anders als das Bürgerbegehren, das eine Ablehnung des Stadtratsbeschlusses zum Ziel hat, will das Ratsbegehren im positiven Sinne eine Zustimmung zur Entscheidung des Stadtrates erwirken. Hierfür sieht der Gesetzgeber das Instrument des Ratsbegehrens vor, das ein Gemeinderat jederzeit initiieren kann.

Das zwischenzeitliche Urteil über die Zulässigkeit des Grünring-Bürgerbegehrens ändere nichts am Sachverhalt, heißt es aus dem Rathaus: „Es gibt weiterhin einen gültigen Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens und es bleibt das gute Recht des Stadtrates, dieses durchführen zu lassen und somit in der Sache Präsenz zu zeigen, auch durch eine eigene Fragestellung.“ Die Verwaltung kann dem Verfahren zudem etwas Positives abgewinnen: „Aus der Erfahrung in anderen Kommunen ist auch bekannt, dass die Durchführung von zwei Bürgerentscheiden zu einer Sache meist mit einer intensiveren Auseinandersetzung in der Bevölkerung über die Thematik einhergeht.“

Unterdessen gibt es Neuigkeiten in Sachen Kammerspiele: Wie das Verwaltungsgericht in München unserer Zeitung am Mittwoch mitteilte, hat die von der Bürgerinitiative beauftragte Rechtsanwältin Adelheid Rupp einen Eilantrag gegen das Ratsbegehren eingereicht. Dieser hat zum Ziel, den für 24. Juli geplanten Entscheid zu verhindern.

smr/smo