Ingolstadt
Schneller Weg vor Gericht

Drei Klagen gegen Straßenbaupläne werden nächste Woche verhandelt

16.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:48 Uhr

−Foto: Grafik DK

Ingolstadt (DK) Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München sollen am Dienstag, 27. Februar, die drei noch anhängigen Klagen gegen den geplanten Ausbau des Schneller Weges im Norden Ingolstadts verhandelt werden.

Genauer: die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern, der vom 22. Dezember 2016 stammt und in dem die Details des Bauprojekts fixiert werden. Die Geschichte dieser Planung reicht bekanntlich viele Jahre zurück. Mit dem ständig wachsenden Pkw-Verkehr im Umfeld des Audi-Werks hat die Bedeutung gewiss nicht abgenommen. Die Stadt hat vor, eine rund ein Kilometer lange Direktverbindung zur Ettinger Ostumgehung zu bauen.

Bislang liegen noch drei Klagen vor. In einem Fall geht es um einen Grundstückseigentümer in Oberhaunstadt und den künftigen Zuschnitt von landwirtschaftlichen Flächen. Nach DK-Informationen ist hier eine Einigung absehbar. Der städtische Rechtsreferent Dirk Müller bestätigte auf Anfrage, dass man sich mit dem Kläger in "weit fortgeschrittenen außergerichtlichen Vergleichsbemühungen" befinde und man zuversichtlich sei, "die wenigen offenen Punkte in Kürze für alle Beteiligten einvernehmlich lösen zu können".

Die beiden anderen Klagen sind nach Einschätzung des Stadtjuristen "unzulässig", die Kläger "nicht klagebefugt". Begründung der Stadt: "Sie leben nicht in der unmittelbaren Nähe zum Vorhaben und sind auch sonst nicht mehr in eigenen Rechten durch das Vorhaben verletzt." Im Übrigen seien diese Klagen "unbegründet", argumentiert Müller.

Einer der beiden Kläger wohnt im Westviertel von Ingolstadt und stellt die wachsende Lärmbelastung durch den Verkehr in den Vordergrund. Der andere, Fahrradaktivist Thomas Kirchhammer, hat sein Anliegen bereits in einem DK-Bericht darstellen können. Er macht geltend, dass er nicht nur die Interessen von Radlern und Fußgängern vertritt, sondern auch "persönlich von der Planung betroffen" sei, weil er sich im gesamten Stadtgebiet per Fahrrad bewege und "von einer unzureichenden Planung persönlich gefährdet" werde.

Dem hält Stadtjurist Müller entgegen, dass die "Planung des Vorhabens nicht - wie der Vorwurf lautet - einseitig nur die Interessen des Kraftfahrzeugverkehrs" berücksichtige, sondern einen "gerechten Ausgleich aller Verkehrsarten" schaffe. Eine Untersuchung der Sicherheitsstandards habe ergeben, dass "keine inakzeptablen Sicherheitsrisiken ausgemacht" werden konnten.