Ingolstadt
Muss Menowin wieder ins Gefängnis?

16.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr
Abgeführt: Vor fünf Jahren hatte eine Verurteilung am Amtsgericht Ingolstadt die geplante Showkarriere von Menowin jäh beendet. −Foto: Rössle

Ingolstadt (DK) Oft genug hatte er beteuert, sich von Grund auf geändert zu haben und ein besserer Mensch geworden zu sein. Doch nun holt die Vergangenheit ihn wieder ein: Hasso Fröhlich, der sich Menowin nennt und bei der RTL-Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" nur knapp gescheitert war, sitzt möglicherweise schon bald wieder im Gefängnis.

Das Amtsgericht Darmstadt hat eine offene Bewährung des unter anderem wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilten 23-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen. 313 Tage seiner Strafe sind noch abzusitzen. Menowin war mit der Auflage aus der Haft entlassen worden, regelmäßigen Kontakt mit der Bewährungshilfe und dem Amtsgericht in Darmstadt, wo er aktuell gemeldet ist, zu halten. Dort lebt auch die Mutter seiner drei kleinen Kinder.
 
Doch der frühere Ingolstädter nahm es offenbar nicht so genau mit diesen Terminen. Als die Justiz ihn anschrieb, reagierte er nicht: "Zu den Anhörungsterminen ist er nicht erschienen", sagte Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt gestern gegenüber dem DONAUKURIER. Weil alle weiteren Bemühungen nicht fruchteten, stellte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Sommer den Antrag auf Bewährungswiderruf. Dem gab der zuständige Jugendrichter in Hessen am 23. Juli statt. Die vom Verteidiger postwendend eingelegte Beschwerde wurde vom Landgericht Darmstadt am 13. August verworfen.

Ob Menowin nun tatsächlich wieder hinter Gitter muss, ist vorerst noch offen. "Sein Anwalt hat einen Haftaufschub von vier Monaten beantragt, weil sein Mandant gerade eine CD produziert", sagte Gerichtssprecher Rathgeber. "Er will außerdem die Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug durchsetzen." Ob er damit Aussicht auf Erfolg hat, sei noch ungewiss. Der Verteidiger habe unter anderem damit argumentiert, dass der 23-Jährige nur so für seine drei kleinen Kinder sorgen könne. Wann eine Entscheidung darüber fallen wird, vermochte Stefan Rathgeber gestern nicht genau abzuschätzen.
 
Menowin hatte 2005 den ersten Anlauf genommen, Deutschlands Superstar zu werden. Er war gescheitert, weil sein gegenüber dem Privatsender lange verschwiegenes kriminelles Vorleben ihm einen Strich durch die Rechnung machte. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Ingolstadt hatte damals zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Betrugs und Körperverletzung gegen ihn verhängt. Der junge Mann hatte sich über eine EC-Karte an einem fremden Konto bedient und einen Wiesnbesucher auf dem Ingolstädter Herbstvolksfest äußerst brutal verprügelt. Angehörige und Bekannte hatten nach dem Urteil der Justiz die Schuld an der gescheiterten Showkarriere gegeben und sie aufs Übelste beleidigt.
 
Im Jahr darauf war die Strafe wegen einer weiteren Körperverletzung um vier Monate erhöht worden. Opfer war ein Discobesucher gewesen, dem Menowin nach Überzeugung des Gerichts mindestens drei Fausthiebe ins Gesicht verpasst hatte. Sein Mandant habe einen Schlussstrich unter seine Vergangenheit gesetzt, hatte der Verteidiger damals argumentiert. Doch die guten Vorsätze hielten nur etwa ein halbes Jahr lang vor: Menowin kehrte von einem Freigang nicht ins Gefängnis zurück, tauchte für zwei Jahre unter, lebte unter anderem versteckt in Berlin, bis er sich stellte und wieder in Haft ging. "Ich musste Verantwortung übernehmen für das, was ich getan hatte", sagte er später einmal. Im August 2009 öffnete sich für ihn das Tor in die Freiheit – zur Bewährung, die nun auf der Kippe steht.