Ingolstadt
"Es liegt keine Haftung der Stadt vor"

20.11.2011 | Stand 03.12.2020, 2:09 Uhr

Ingolstadt (jhh) Die Versicherungskammer Bayern ist der kommunale Haftpflichtversicherer der Stadt Ingolstadt. Sie zahlt, wenn die Stadt nach einem Schaden in Haftung genommen werden kann.

Im Fall des Unwetters vom 24. August ist das allerdings nicht der Fall, befindet Thomas Bundschuh, von der Versicherungskammer. „Nach einem vorliegenden Sachverständigen-Gutachten eines Ingenieurbüros entspricht die Kanalisation den technischen Regeln und Anforderungen. Damit liegt keine Haftung der Stadt Ingolstadt vor“, schreibt er dem DK.

Bundschuh weist darauf hin, dass ein Kanalsystem nicht auf jedes denkbare Regenereignis ausgelegt sein muss. „Eine Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn höhere Gewalt vorliegt.“ Der Starkregen am 24./25. August sei ein „100 Jahres-Ereignis“ gewesen, das heißt statistisch gesehen passiert es nur einmal in 100 Jahren. „Allein in der ersten halben Stunde fielen 37 Liter pro Quadratmeter. Ein solches 100-Jahresereignis stellt eine höhere Gewalt dar.“

Schadenersatz erhält, wer für sein Gebäude und den Hausrat eine Elementarschadendeckung abgeschlossen hat. Allerdings: „Unsere Auswertung für die Stadt Ingolstadt aus dem Jahr 2010 ergab, dass nur jeder zehnte Hausbesitzer sein Gebäude gegen Elementargefahren versichert hat“, so Bundschuh, „und dies, obwohl nahezu alle (99,9 Prozent) Gebäude gegen Überschwemmungsschäden versicherbar sind.“