Neuburg
Die Müllgebühren sollen steigen

Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Anpassung der Beiträge ab Januar 2021 - Freimengen am Wertstoffhof geringer geplant

27.09.2020 | Stand 23.09.2023, 14:23 Uhr
Der Landkreis muss die Gebühren für die Abfallentsorgung neu kalkulieren. Ab Januar 2021 könnte es in vielen Bereichen Gebührenerhöhungen für die Bürger geben. −Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Neuburg - Die Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen für die Entsorgung ihres Rest- und Biomülls ab kommendem Jahr wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen.

In ihrer zweiten Zusammenkunft empfahlen die Mitglieder des Werkausschusses dem Kreistag einstimmig, in einer seiner kommenden Sitzung eine neue Satzung mit gesteigerten Gebühren zu verabschieden. Je nach Tonnengröße müssten Bürger dann bis zu 18 Prozent - 21,60 Euro bei der 60-Liter-Tonne - pro Jahr mehr für die Entsorgung im Holsystem ausgeben. Auch auf den Wertstoffhöfen soll es Änderungen geben, die zu mehr Kosten für die Bürger führen würden.

"Jetzt sind wir im Eingemachten", sagte Mathilde Hagl, Werkleiterin der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen, am Donnerstag in der Sitzung des Werkausschusses. Sie hatte zuvor schon zu einigen Themen referiert. Das für die Bürger aber bedeutsamste, die Anpassung der Müllgebühren, kam unter Tagesordnungspunkt vier. Die Beiträge zur Entsorgung müssen für das kommende Jahr angepasst werden, da die aktuell gültige Kalkulation zum 31. Dezember 2020 ausläuft. Warum eine Erhöhung für die nächsten Jahre nun unausweichlich ist, erklärte Hagl: "Wir hatten Überdeckungen aus langen Vorjahren, die aufgebraucht werden mussten. " Heißt konkret: Die Müllgebühren waren im Kreis in der Vergangenheit niedriger, als sie eigentlich hätten sein müssen. Per Gesetz sind die Landkreisbetriebe nämlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Da es in der Vergangenheit Rücklagen gab, konnten diese gegengerechnet und langfristig aufgebraucht werden. "Wir haben bislang im Holsystem Verluste produziert, die mit Rücklagen ausgeglichen wurden. " So konnten laut Hagl die Beiträge für die Bürger niedriger gehalten werden, als sie eigentlich hätten sein müssen. "Jetzt gibt es aber nichts mehr zu zehren", sagte sie.

Die 60-Liter-Restmülltonne bleibe auch nach der Gebührenerhöhung die günstigste Variante bei 14-tägiger Leerung. Durch die Neukalkulation müssten Nutzer dieses Volumens 21,60 Euro pro Jahr mehr bezahlen. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 18 Prozent und sei durch den Wechsel vom linearen hin zum degressiven Abrechnungssystem bedingt. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die verschiedenen Kombinationen der Restmüll- mit der Biotonne (siehe Kasten).

Ändern soll sich auch die Zuweisung der Tonnengrößen. Einem Beschluss aus dem Jahr 2017 folgend, wird künftig mit einer Mindestmenge von fünf Litern Restmüll pro Person und Woche kalkuliert. Zu den Mindestmengen merkte Theo Walter (Grüne) an, dass es Menschen gebe, die diese bei den Biotonnen gar nicht brauchen würden. Hagl erklärte, dass sich bei Haushalten bis zu vier Personen gar keine Änderung der Tonnen-Zuweisung ergeben würde.

Zudem wird der subventionierte Restmüllsack, der 2015 als Ersatz für die Windeltonne eingeführt wurde, wieder abgeschafft. "Der Windelsack ist nach meinem Dafürhalten schlicht nicht zulässig. Er ist eine Zumutung für unsere Müllwerker, weil er zu schwer ist. Außerdem reißt er manchmal, was den Arbeitern aus hygienischen Gründen auch nicht zugemutet werden darf", sagte Hagl. Außerdem fördere der Sack die soziale Ungerechtigkeit. "Er nutzt demjenigen, der ein eigenes Objekt hat. " Mieter dagegen müssten die Müllgebühren über eine Umlage zahlen und würden so den Sack auch mitfinanzieren, wenn sie ihn gar nicht nutzen. "Es gibt gute Argumente, den Sack aus dem System zu nehmen", sagte sie. Von den seit 2015 ausgegebenen rund 125000 Säcken seien laut Zählung der Landkreisbetriebe nur etwa zehn Prozent wieder zurückgekommen.

Bei Müll-Abgaben auf den Wertstoffhöfen wird es ebenfalls Änderungen geben. Wie Hagl informierte, führe die derzeit geltende, überwiegende Gebührenfreiheit im Bringsystem nämlich zu einer deutlichen Belastung der Restmüllgebühren. Außerdem beinhalte das System strukturelle Probleme, wie zum Beispiel "kreative Nutzung von Freimengen", Mülltourismus und Nutzung der Wertstoffhöfe durch gewerbliche Anlieferer.

So segneten die Mitglieder des Werkausschusses mit dem Empfehlungsbeschluss an den Kreistag ebenfalls ab, dass die Freimenge bei der Abgabe von Bauschutt von 200 auf 15 Liter sinkt. Je angefangene 50 Liter werden demnach in Zukunft fünf Euro fällig, bis maximal 200 Liter wird in 50er-Schritten weiterabkassiert. Größere Mengen können dann nur noch am zentralen Wertstoffhof in Neuburg abgegeben werden, wo sie gewogen werden müssen. Die Kosten betragen dann 80 Euro je Tonne.

Bei angeliefertem Holz mussten bislang zehn Euro je Tür, Fenster oder Gegenstand bezahlt werden, zwei Teile waren in der Freimenge. Zukünftig sollen bei einem entsprechenden Beschluss des Kreistags dann drei Euro je angefangenes 100 Liter Volumen bezahlt werden, in 100er-Schritten wird bis maximal einen Kubikmeter weitergerechnet. Alles darüber muss ebenfalls am zentralen Wertstoffhof gewogen und abgegeben werden (250 Euro je Tonne).

Private Anlieferer dürfen aktuell noch einen Kubikmeter Grüngut kostenlos abgeben, jeder weitere Kubikmeter kostet zwölf Euro. Ab Januar könnten die Freimengen so gut wie ganz wegfallen. Abgerechnet würde dann in 200-Liter-Schritten, wobei private Anliefer zwei und gewerbliche vier Euro je angefangene 200 Liter Grüngut berappen müssten. Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten sollen dagegen ausdrücklich kostenlos abzugeben sein. Wurzelstöcke könnten nach der Änderung nur noch am zentralen Wertstoffhof oder der Kompostanlage Königslachen in Schrobenhausen abgegeben werden. Je Tonne wären 125 Euro zu bezahlen.

In Sachen Grüngut befand Klaus Scherm (CSU), dass die Änderungen einen "riesengroßen Aufwand" für die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe mit sich bringen würden. Hagl informierte, dass man mit einem einfachen Wertmarken-System arbeiten möchte und keine Quittungen geschrieben werden müssen. "Es wird zu Beginn größere Diskussionen geben, da brauchen wir uns nichts vormachen", so die Werkleiterin.

DK

Sebastian Hofmann