Ingolstadt
Bewährungsstrafe für betrunkenen Unfallfahrer

09.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:46 Uhr
Schreckliches Szenario: Zwischen diesen Autos wurde eine 20-Jährige am 11. März eingequetscht. Sie verlor einen Unterschenkel. −Foto: Archiv

Ingolstadt (DK) Mit einer einjährigen Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung endete der Prozess gegen einen leitenden Audi-Mitarbeiter, der im Vollrausch einer jungen Ingolstädterin den Unterschenkel abgetrennt hatte.

Der Unfall in jener Dienstagnacht hatte in der ganzen Stadt für Betroffenheit gesorgt. Eine 20-jährige Verkäuferin aus Ingolstadt hatte mit ihrem Peugeot kurz nach 22 Uhr an der Ettinger Straße angehalten, um ihre Schwester und deren Mann heimzubringen. Als sie ausstieg und hinter ihrem Kleinwagen stand, um den Kofferraum zu öffnen, näherte sich von hinten der total betrunkene 40-jährige Ingolstädter mit einem Audi RS 4 und rammte den Peugeot fast ungebremst. Der Aufprall war so heftig, dass es den Pkw elf Meter nach vorne katapultierte. Die 20-Jährige wurde zwischen den Autos eingequetscht. Ihre Beine wurden schwer verletzt, der linke Unterschenkel abgetrennt. Die Frau schlug außerdem mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und erlitt ein offenes Schädelhirntrauma.

Es war nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die junge Verkäuferin überlebte. Das kam auch bei der Gerichtsverhandlung zur Sprache. Auf Krücken kam das Opfer zum Prozess, begleitet von Angehörigen. Das Leben der Frau werde nie mehr dasselbe sein, sagte Staatsanwältin Heike Will. Die Folgen des schrecklichen Unfalls würden sie immer begleiten. Will forderte 14 Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten – ohne Bewährung.

Der 40-Jährige drückte sein Bedauern aus und sagte dem Opfer persönliche Hilfe zu. Er hatte zur Unfallzeit 1,97 Promille Alkohol intus. An jenem Abend war er von der Arbeit gekommen, wo er einen persönlichen Erfolg gefeiert hatte. Dabei habe er mit Rotwein immer wieder mit Kollegen anstoßen müssen. Er habe sich durchaus noch fahrtauglich gefühlt, sagte er. Wenn dem tatsächlich so sei, müsse er wohl das Trinken gewohnt sein, meinte Staatsanwältin Will angesichts des hohen Promillewerts. Das bestritt der Angeklagte jedoch. Arbeitsrechtlich gibt es für ihn wohl keine Folgen. Der 40-Jährige ist weiter in leitender Position bei der Audi AG beschäftigt.