Ingolstadt
3000 Euro für Angriff auf Polizeibeamtin

Alkoholeinfluss und Medikamente: Gericht bezieht bei Bewertung der Tat Ausnahmezustand der Beklagten ein

11.01.2022 | Stand 23.09.2023, 11:13 Uhr

Amtsgericht Ingolstadt Foto: Eberl

Von Ulrike Seitz

Ingolstadt – Am Ende war die Beschuldigte sichtlich erleichtert: Es gibt kein Urteil und damit auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis, dafür muss sie eine Zahlung von insgesamt 3000 Euro an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Ingolstadt e.V. leisten. Damit ist das juristische Nachspiel eines tätlichen Angriffs auf eine Vollstreckungsbeamtin, der am Montag am Amtsgericht Ingolstadt verhandelt wurde, abgeschlossen. Die Beamten hatten den Strafantrag gestellt.

Im Fokus des Sitzungstermins stand die Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2021. Gegen 1.45 Uhr hatte die 43-Jährige in der Wohnung eines Bekannten im Ingolstädter Süden randaliert und einer hinzugerufenen Polizeiobermeisterin zweimal ins Gesicht geschlagen. Außerdem hatte sie wüste Beschimpfungen von sich gegeben. Sie wurde überwältigt und anschließend in Gewahrsam genommen. Ihre Mandantin wolle Verantwortung für den Vorfall übernehmen, habe jedoch keine klaren Erinnerungen an die Tatnacht, erklärte die Verteidigerin zu Beginn der Sitzung. Sie sei in einem Ausnahmezustand gewesen – sehr verliebt in ihren Begleiter und zudem habe sie unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden. Der Bekannte, ein 44-jähriger Ingolstädter, und die geschädigte Polizistin sollten als Zeugen Licht in die Angelegenheit bringen.

In besagter Julinacht hatte die Beschuldigte zunächst zusammen mit dem Ingolstädter eine Feier in Niederfeld besucht, auf der sie Alkohol getrunken und nach eigenen Angaben an einem Joint gezogen hatte. Danach sei seine Begleiterin nicht wiederzuerkennen gewesen, erinnerte sich der 44-Jährige. Mit der Frau, die er im Internet kennengelernt hatte, habe er eine Affäre gehabt. Nachdem die 43-Jährige auf dem Heimweg in seinem Auto um sich geschlagen habe, hatte der Mann sie gebeten auszusteigen. Aufgrund ihres schlechten Zustandes hatte ein Passant den Rettungsdienst gerufen, auch eine Polizeistreife kam hinzu. Unter der Auflage, dass sie sich vernünftig verhalte, willigte der 44-Jährige, vor dessen Haustüre das Auto der augenscheinlich Betrunkenen stand, ein, diese auf seinem Sofa schlafen zu lassen.

Etwa zweieinhalb Stunden später rief er jedoch bei der Polizei an und bat um Hilfe, da seine Bekannte sich ihm gegenüber sehr aggressiv verhielt. Sie hatte mit Gegenständen, unter anderem einer Banane und einer Billardkugel, um sich geworfen. In seiner Wohnung erschien die selbe Streifenbesatzung, die bereits früher in der Nacht vor Ort gewesen war. Eine 25-jährige Polizistin versuchte mit der Pfaffenhofenerin, die sich im Badezimmer befand, zu sprechen. Dabei seien ihr starke Stimmungsschwankungen aufgefallen, erinnerte sich die Beamtin, die 43-Jährige sei in einem Moment weinerlich, im nächsten aggressiv gewesen. Als sie mit der Frau gemeinsam das Badezimmer verlassen wollte, habe sich diese unvermittelt zu ihr umgedreht und ihr zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Darüber hinaus habe sie die Polizistin beleidigt und weitere Beschimpfungen von sich gegeben. Da sich die Pfaffenhofenerin nicht beruhigten ließ, fixierte die Beamtin die renitente Frau am Boden. Die 43-Jährige musste die Nacht auf der Polizeiwache verbringen. Eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Blutentnahme ergab einen Blutalkoholwert von 0,92 Promille.

Da sie sonst so gut wie nie Alkohol trinke, insbesondere da sich dieser nicht mit den Medikamenten vertrage, die sie regelmäßig wegen ihrer Depressionen einnehme, und sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, sei von einer einmaligen Situation auszugehen, gab die Verteidigerin zu bedenken. Sie bat, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände von einem Urteil abzusehen. In Anbetracht der Tatsache, dass für eine Verurteilung ein Gutachten eines medizinisches Sachverständigen zur Erklärung der Stimmungsschwankungen und wegen eines möglichen Schuldausschlusses nötig wäre, zeigte sich der Richter dieser Bitte gegenüber aufgeschlossen. Abgesehen davon sei die Beklagte auch noch nie negativ aufgefallen und habe keine Eintragung im Bundeszentralregister. Der Ausraster gegenüber der Polizei könne daher als atypisches Verhalten gelten, befand er. Er schlug eine Zahlung von 3000 Euro vor, die die Beschuldigte an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Ingolstadt e.V. leisten muss und die in Raten gezahlt werden kann. Die Staatsanwältin stimmte dem zu. Am Schluss der Sitzung wandte sich der Richter nochmals an die 43-Jährige. Er sei der Meinung, dass deren Verhalten in jener Nacht wohl ein „einmaliger, wenn auch erheblicher Ausraster“ gewesen sei und er gehe davon aus, dass dies ein „einmaliger Auftritt vor Gericht“ gewesen sei.