Thalmässing
Fall Sarah: Mutter ist zu krank

17.10.2010 | Stand 03.12.2020, 3:34 Uhr

Thalmässing (HK) Die Mutter von Sarah, der vor einem Jahr in Thalmässing verhungerten Dreijährigen, muss vorerst nicht vor Gericht (wir berichteten am Samstag). Am morgigen Dienstag beginnt die Verhandlung, die den Hungertod untersucht – zunächst nur gegen den ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagten Vater.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg- Fürth hat beschlossen, das Verfahren gegen die Mutter von Sarah wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig einzustellen. Nach einem Gutachten des Leitenden Medizinaldirektors der landgerichtsärztlichen Dienststelle vom 14. Oktober ist sie auf unabsehbare Zeit verhandlungsunfähig. Aufgrund einer schweren Erkrankung der Mutter hatte die Schwurgerichtskammer bereits vorgesehen, die am 19. Oktober 2010 beginnende Hauptverhandlung täglich höchstens vier Stunden durchzuführen. Nach dem nunmehr vorliegenden aktuellen Gutachten ist die Angeklagte aber derzeit auch nicht in der Lage, einer mehrstündigen Hauptverhandlung zu folgen. Darüber hinaus bestehe jederzeit die Gefahr lebensbedrohlicher Veränderungen ihres Gesundheitszustandes während der Hauptverhandlung. Unter anbulanten Bedingungen könnte sie dann jedoch möglicherweise nicht in dem Maße medizinisch betreut werden, wie es nötig ist.
 

Die Verhandlung ist auf insgesamt sechs Tage angesetzt und endet voraussichtlich am 18. November.