Greding
Nötigung: Ex-AfD-Mitglied Mandic scheitert mit Berufung

20.07.2021 | Stand 23.09.2023, 19:51 Uhr
Heinz Wraneschitz
Strafe bestätigt: Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic muss 7200 Euro plus Prozesskosten bezahlen. −Foto: Archiv

Nürnberg/Greding - Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic soll im Mai 2019 am Rande eines Treffens der inzwischen aufgelösten AfD-Rechtsaußen-Gruppierung "Der Flügel" in Greding einer Fachjournalistin das Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Das war auch nach Meinung des Landgerichts Nürnberg-Fürth "Nötigung". Und deshalb muss Mandic nun neben 60 Tagessätzen zu je 120 Euro auch die Prozesskosten von Erst- und Berufungsinstanz bezahlen.

Mandic' Strafverteidiger Jochen Lober aus Köln war ohne seinen angeklagten Mandanten und Berufskollegen, aber mit dessen Vollmacht nach Nürnberg gekommen. In seinem Plädoyer forderte Lober Freispruch. Doch Richter Frank Schmidt und seine beiden Schöffen wiesen die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom November 2020 zurück. Ex-AfD-Mandic muss damit 7200 Euro Strafe und die Prozesskosten beider Instanzen tragen.

Wie berichtet, hatte Mandic bei der vorherigen Verhandlung in Schwabach zugegeben, dass er die Journalistin am Filmen und Fotografieren hatte hindern wollen. Damals hatte er selbst von einer "fließenden Bewegung" gesprochen, mit der er das Handy aus der Hand der Reporterin in die Hände eines Polizisten transportiert habe. In der Zweitinstanz beschrieb nun ein 24-jähriger Zeuge aus Freiburg -"ein Ex-Parteifreund" von Mandic - die Szene mit ebendieser Formulierung. Keiner der anderen geladenen Zeugen erinnerte sich an diesen Ablauf. Auch auf den dem Gericht vorliegenden Fotoaufnahmen von der Szene ist kein Polizist in der Nähe von Mandic zu sehen.

Richter Schmidt stellte in seiner Urteilsbegründung klar: Dubravko Mandic habe die Journalistin "aggressiv eingeschüchtert und ihr große Angst gemacht. Das ist Nötigung." Mandic sei damals wie heute Person der Zeitgeschichte - egal ob er für die AfD in den Landtag Baden-Württembergs gewählt worden sei oder nicht. Deshalb seien Berufung wie Antrag auf Freispruch unbegründet, so Richter Frank Schmidt. Mandic' Anwalt hat inzwischen schon Revision beantragt.

HK

Heinz Wraneschitz