Allersberg
Livestream und Aufzeichnung der Marktratssitzungen abgelehnt

Grünen-Antrag fällt wegen Schwierigkeiten mit dem Datenschutz und hohen Kosten mehrheitlich durch

30.07.2020 | Stand 23.09.2023, 13:14 Uhr
Die Tageszeitung und das Mitteilungsblatt der Marktgemeinde sind auch künftig die zentralen Quellen, um sich das Geschehen in den Sitzung des Marktgemeinderats und den Ausschüssen zu informieren. Video- oder Audioaufzeichnungen wurden nach einem Antrag der Grünen ebenso mehrheitlich abgelehnt wie ein Livestream im Internet. −Foto: Münch

Allersberg - Berichte über Sitzungen des Allersberger Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse wird es auch künftig nur in der Tageszeitung und im Mitteilungsblatt geben.

Einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Marktgemeinderat am Montagabend mit deutlicher Mehrheit ab. Gefordert wurde darin, die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen, um Marktgemeinderatssitzungen künftig entweder direkt als Livestream zu übertragen oder als Aufzeichnung nach der Sitzung im Internet bereitzustellen.

Viele Städte und Gemeinden in Bayern würden ja bereits Sitzungen übertragen, schrieb Tanja Josche in dem Antrag der Grünen-Fraktion an den Bürgermeister. Im Sinne einer transparenten Politik sei es wünschenswert, wenn auch Allersberg seinen Bürgern die digitale Teilnahme an Sitzungen ermöglichen würde.

Bürgermeister Daniel Horndasch hatte für die Sitzung am Montagabend schon eine Reihe von Prüfungen vorgenommen und so wurde das Thema ausgiebig beleuchtet. Bei einer Übertragung im Internet sei es zu berücksichtigen, dass damit eine völlig neue Qualität der Veröffentlichung vorgenommen werde, sagte Horndasch. Via Internet erreiche eine Ausstrahlung jedenfalls theoretisch einen ungleich größeren Personenkreis als jede auflagenbegrenzte schriftliche Presseveröffentlichung oder die Berichterstattung in einem lokalen Rundfunksender. Bild und Ton könnten von jedermann abgerufen, aufgezeichnet und ausgewertet werden, weshalb die weitere Verwendung dieser Aufnahme nicht abzusehen sei.

Bei einer Direktübertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet würden die Ratsmitglieder mit ihrer Mimik und Gestik zu sehen sein. Dies könne dazu führen, dass sich ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder nicht mehr unbefangen und spontan äußern, wie Horndasch einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entnommen hatte. Dadurch würde die Funktionsfähigkeit des Gemeinderats beeinträchtigt und der Demokratie insgesamt Schaden zugefügt.

Aber auch eine Menge datenschutzrechtlicher Probleme führte der Bürgermeister in seinem Vortrag an. So dürften bei einer Übertragung öffentlicher Gemeinderatssitzungen im Internet nur diejenigen Personen in Wort und Bild aufgenommen werden, die vorher in die Übertragung eingewilligt haben. Bürgerangelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen, dürften ohne Einwilligung des Betroffenen ohnehin nur anonymisiert behandelt werden. Verweigere ein Gemeinderatsmitglied seine Einwilligung in die Übertragung, dann dürften seine Redebeiträge weder in Bild noch in Ton übertragen werden. Bei einer Liveübertragung im Internet könnten aber entsprechende Sequenzen gar nicht herausgeschnitten werden und solche Zeitabschnitte müssten überbrückt werden.

Horndasch hielt trotzdem eine Internetübertragung für vertretbar, wenn der Weigerung eines Gemeinderatsmitglieds dadurch Rechnung getragen werde, dass dessen Redebeiträge ausgeblendet werden und eine Dokumentation des Beitrags durch entsprechende Aufnahmetechniken vermieden wird. Der Zuhörerbereich müsste von einer Übertragung im Internet völlig ausgenommen werden, weil es kaum möglich sei, von allen Zuhörern zuvor eine rechtwirksame Einwilligung einzuholen.

Eine Übertragung erfordere damit eine bestimmte technische und personelle Ausstattung während der Sitzung und danach, die nur von externen Kräften geleistet werden könne, fasste Horndasch zusammen, was mit Kosten von rund 1000 Euro je Sitzung verbunden wäre. Horndasch wusste auch zu berichten, dass die Übertragung von Sitzungen in Rednitzhembach bereits begonnen hatten, mittlerweile aber wieder eingestellt wurde.

Antragstellerin Josche gab sich mit diesen Ausführungen aber noch nicht recht zufrieden. Als eine Alternative brachte sie kostengünstigere Audioaufnahmen ins Gespräch, die auch geschnitten werden könnten. Auch im Hinblick auf Infektionsgefahren wie bei Corona hielt sie Übertragungen aus den Sitzungen für sinnvoll und erklärte, dass man auf diese Art viele Bürger in der Kommunalpolitik mitnehmen könnte.

Aber sie stand ziemlich allein mit ihrer Idee und ihren Argumenten. Denn bei der Abstimmung über den Auftrag zur Prüfung durch die Verwaltung erhielt sie nur Unterstützung von ihrem Fraktionskollegen Georg Decker und Markus Fiegl (SPD), während alle anderen Ratsmitglieder dagegen stimmten.

HK

Reinhold Mücke