Eichstätt
1200 Euro für "Untermenschen"

32-jähriger Eichstätter wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

11.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:12 Uhr

Eichstätt (EK) Hetze im Netz kann teuer werden. Weil er die Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung am Residenzplatz als "Untermenschen" bezeichnet hatte, muss ein 32-jähriger Eichstätter 1200 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt ist rechtskräftig.

Dies bestätigte der stellvertretende Leiter der Ingolstädter Staatsanwaltschaft, Dr. Nicolas Kaczynski, auf Anfrage unserer Zeitung. Die Aussagen des 32-Jährigen erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Begriff "Untermenschen" entstamme dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten, so Kaczynski weiter. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, entspreche 30 Tagessätzen à 40 Euro. Dies sei "im normalen Bereich" angesiedelt und "nicht zu milde", erklärt der Oberstaatsanwalt. Wenn einschlägige Vorstrafen vorgelegen hätten, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, fügt Kaczynski an, das sei aber nicht der Fall gewesen.

Die Geschichte geht auf den vergangenen Juni zurück: Damals hatte es in der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Maria-Ward-Schule binnen kurzer Zeit zwei Fehlalarme gegeben, zu denen die örtliche Feuerwehr ausgerückt war. In einem Fall hatte ein Bewohner den Druckknopf betätigt. Via Facebook kommentierte der 32-jährige Eichstätter den Vorfall damals dahin gehend, dass von den "Untermenschen" wohl nichts anderes zu erwarten sei. Dies löste nicht nur Empörung bei der Feuerwehr aus, sondern rief auch Klaus Bittlmayer auf den Plan: Der Grünen-Stadtrat, der von befreundeten "Netzbeobachtern" auf den Post des 32-Jährigen aufmerksam gemacht worden war, erstattete Anzeige bei der Polizei.

Jetzt, nach dem Urteil, empfinde er keine Schadenfreude gegenüber dem 32-Jährigen, so Bittlmayer gegenüber unserer Zeitung. Vielmehr gehe es ihm darum, rechtsextremen Auswüchsen "die Stirn zu bieten". Hier seien schlicht und einfach Grenzen überschritten worden, daher sei die "ordentliche Geldstrafe ein klares Zeichen". Obwohl er nicht gerne die Polizei einschalte, habe er sich zu diesem Schritt entschlossen, weil eine solche Hetze nicht hinnehmbar sei: "Wir müssen ihr mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten", bekräftigt Bittlmayer. Er wünsche sich, dass mehr Leute genauer hinschauen und den "Arsch in der Hose" haben, Anzeige zu erstatten. Allerdings sei er kein Einzelkämpfer, vielmehr würde die Netzgemeinde "auch bei uns" mittlerweile sensibler auf Hasskommentare und rassistische Äußerungen reagieren und diese den Behörden melden.

Den Absendern solcher Posts müsse klargemacht werden, "dass sie den Boden des geltenden Rechts verlassen" und sie über ihre Kommunikation nachdenken sollten. Insofern erhofft sich Bittlmayer eine entsprechende öffentliche Wirkung von dem Urteil. Dem 32-Jährigen attestiert er im Übrigen, genau gewusst zu haben, dass er sich eines Begriffs der NS-Rassenlehre bedient hat: "Er ist schon mehrfach mit solchen Äußerungen aufgefallen und hat den Kontext gekannt."

Was die strafrechtliche Verfolgung von Online-Hetze angeht, gibt es bei der Ingolstädter Staatsanwaltschaft zwar derzeit noch keine konkreten Zahlen - "aber rein subjektiv betrachtet nehmen die Fälle zu", so Nicolas Kaczynski.