Eichstätt
Abwasser wird günstiger

Im Gemeinderat in Adelschlag wurde die Neuberechnung der Kanalgebühren vorgestellt

06.10.2021 | Stand 11.10.2021, 3:33 Uhr
"Vermurkste Situation": Das Regenrückhaltebecken im Baugebiet Wiesenstriegel in Ochsenfeld ist ein Dauerthema, für das es immer noch keine Lösung gibt. −Foto: Kleinhans

Adelschlag -Selten kommt es vor, dass eine Kommune die Senkung von Abgaben beschließt. Umso mehr ist es zumindest für die Bürger der Adelschlager Abwassereinheit eine erfreuliche Nachricht, die die stellvertretende Kämmerin Alexandra Husterer in ihren Ausführungen zur Kalkulation der Benutzungsgebühren 2021 bis 2023 für die Abwassereinrichtung Adelschlag und Ochsenfeld bekanntzugeben hatte.

Bei der Gemeinderatssitzung in der Möckenloher "Dorfstubn" präsentierte die stellvertretende Kämmerin ein umfangreiches Zahlenwerk zur Berechnung der Gebühren, welcher die jährlichen Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2017 bis 2020 als Berechnungsgrundlage zugrunde liegen. Gemäß Gesetzesvorgabe muss die Entwässerungseinrichtung kostendeckend sein. "Eine merkliche Anpassung der derzeitigen Gebühr nach unten ist unumgänglich", so Husterer.

Für die Abrechnungseinheit Adelschlag (mit den Ortsteilen Adelschlag, Möckenlohe und Pietenfeld) ist aufgrund des positiven Betriebsergebnisses von insgesamt 249487 Euro die Benutzungsgebühr für Schmutzwasser auf 1,35 Euro pro Kubikmeter (bisher 2,74 Euro), für Niederschlagswasser auf 0,24 Euro pro Quadratmeter (bisher 0,26 Euro) Fläche zu senken. "Die Senkung der Gebühren erklärt sich dadurch, dass aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für eine zentrale Kläranlage in Nassenfels der laufende Betrieb der Kläranlagen auf ein Nötigstes beschränkt wurde und ursprünglich geplante Unterhaltsmaßnahmen nicht haushaltswirksam geworden sind."

Die Kalkulation der Herstellungsbeiträge inklusive Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund steigt auf einen Betrag von 2,31 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und 14,36 Euro je Quadratmeter Geschossfläche leicht an. Ohne Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund fallen 1,98 Euro beziehungsweise 13,44 Euro pro Quadratmeter an. In Nacherhebungsfällen fallen 0,33 Euro (Grundstücksfläche) und 0,92 Euro (Geschossfläche) an.

Für die separate Abrechnungseinheit Ochsenfeld stellt sich die Neuberechnung der Gebühren nicht ganz so positiv dar. Trotz positiver Betriebsergebnisse von insgesamt 59248 Euro im letzten Abrechnungszeitraum müssen die Ochsenfelder Bürger künftig 3,96 Euro pro Kubikmeter (bisher 2,57 Euro) Schmutzwasser bezahlen. Die Gebühr für das Niederschlagswasser sinkt auf 0,16 Euro pro Quadratmeter (bisher 0,40 Euro).

Den deutlichen Unterschied zwischen den beiden Abrechnungseinheiten erklärte Bürgermeister Andreas Birzer (CSU): "Jede Maßnahme in Ochsenfeld wird auf deutlich weniger Nutzer umgeschlagen." Für die Herstellung mit Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund müssen in Ochsenfeld ab sofort 4,02 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 25,96 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche entrichtet werden. Ohne Anschluss kommen 3,33 Euro beziehungsweise 25,30 Euro auf die Einwohner zu. Im Fall der Nacherhebung werden folglich 0,69 Euro und 0,66 Euro fällig. Dem Zahlenwerk, welches rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.

Noch keine Lösung für dasRückhaltebecken im Wiesenstriegel

Im Zusammenhang mit der beschlossenen Gebührenerhöhung kam ein Thema, welches den Gemeinderat schon seit langen Jahren beschäftigt, wieder auf die Tagesordnung: die Oberflächenentwässerung am Baugebiet Wiesenstriegel in Ochsenfeld und die Forderung von Bürgern auf Trockenlegung des Regenrückhaltebeckens und Regenwasserkanals. Jegliche Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang würden sich ebenfalls auf die Festlegung der künftigen Gebühren niederschlagen.

Hierzu schilderte Bürgermeister Birzer die Historie und Entwicklung seit Erschließung des Baugebiets Wiesenstriegel im Jahr 1998. "Seit 2003 gibt es Diskussionen und Bemühungen, um die vermurkste Situation zu verbessern", betonte Birzer. Die Einbindung eines Ingenieurbüros im Jahre 2007 führte zwar zu Verbesserungen in puncto Schutz vor dem Oberflächenwasser. In Bezug auf das unter Wasser stehende Regenrückhaltebecken und den Regenwasserkanal änderte sich jedoch dadurch nichts. Im Zuge der anstehenden Planungen für ein neues Wasserrecht im Wiesenstriegel hat sich der Gemeinderat erneut mit einer Lösung des Problems beschäftigt. "Grundlage des bisherigen Wasserrechts war immer eine bestimmte Menge an Oberflächen- und Regenwasser, das vom Baugebiet in den Graben abgeleitet werden darf", erläuterte der Bürgermeister. "Bei einer bestimmten Ablaufmenge und entsprechenden versiegelten Flächen ist dann immer ein gewisses Rückhaltevolumen notwendig."

Alle angedachten Lösungsvariationen wurden auf dieser Grundlage versucht. Nach Intervention eines Anliegers beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt erging die Anweisung an die Gemeinde, das Rückhaltebecken in regelmäßigen Abständen zu räumen. Aufgrund einer erneuten Eingabe des Anwohners im Landratsamt wurde vor der geplanten Räumung im Oktober ein erneuter Ortstermin anberaumt. "Bei der Besprechung hat das Wasserwirtschaftsamt nun angeboten, für das zukünftige Wasserrecht die besondere Situation vor Ort mit in Betracht zu ziehen", so der Bürgermeister. "Dadurch ergab sich in der Diskussion eine vom Anwohner vorgeschlagene technische Variante, bei der das Becken bis auf die Höhe des jetzigen Wasserstandes aufgefüllt würde und das Wasser über einen einfachen Betonschacht ablaufen könnte." Ob dies umsetzbar ist, soll nun durch den zuständigen Ingenieur überprüft werden. "Dass die vorgeschlagene Lösung funktioniert, kann ich nicht sagen", betonte Birzer. Er verdeutlichte jedoch nochmals, dass in punkto Wiesenstriegel die Gemeinde alles versuche. "Es war keinem meiner Vorgänger und auch den Mitgliedern des Gemeinderats egal." Dem stimmte auch Ratsmitglied Christian Meier zu: "Da nie eine endgültige Lösung präsentiert werden konnte, tut sich der Gemeinderat schwer." Dass Handlungsbedarf besteht, darüber herrschte im Gremium Konsens. Für weitere Schritte wird die Stellungnahme des Ingenieurbüros abgewartet.

klk

EK