Zweckentfremdet

Kommentar

25.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:30 Uhr

Es wird noch eine Weile dauern, bis der Bundesgerichtshof sein Urteil fällt. Eher Jahre als Monate. Bis dahin werden Bausparkassen noch viele Altverträge mit hohen Guthabenzinsen aus den 1990er-Jahren kündigen.

Jüngste Zahlen sprechen für sich. Und Gerichte unterer Instanzen werden darüber zu befinden haben, ob diese Praxis rechtmäßig ist. Die meisten Urteile sind zugunsten der Bausparkassen ausgegangen. Und deren Position ist durchaus nachvollziehbar.

Für jemanden, der ein Haus bauen will, in einigen Jahren die Renovierung seiner Immobilie oder eine energetische Sanierung plant, ist der Bausparvertrag eine mögliche Anlageform. Und genau darum geht es: Bausparen ist Zwecksparen. Es ist nicht dazu gedacht, einfach zu günstigen Bedingungen Geld für ein paar Jahre auf die hohe Kante zu legen. Das muss auch jedem klar sein, der einen Bausparvertrag neu abschließt. Man darf gespannt sein, ob der BGH das auch so sieht.