Regensburg
Wichtige Zeugin wird gehört

31.07.2020 | Stand 02.12.2020, 10:51 Uhr

Regensburg - Im Prozess wegen des Todes von Maria Baumer ist am Landgericht Regensburg in dieser Woche eine wichtige Zeugin gehört worden.

Diese war 2012 Patientin des Angeklagten, dem damaligen Verlobten Baumers, am Bezirksklinikum. Ihm wird vorgeworfen, aus Interesse an dieser Patientin Maria getötet und im Wald vergraben zu haben. Die Zeugin lernte den Angeklagten als einen ihrer Pfleger auf der Station kennen. Sie erzählte vor Gericht, dass die Atmosphäre auf der Station sehr gut war und sie sich wohlfühlte. Der Angeklagte kümmerte sich um sie, sie baute schnell Vertrauen zu ihm auf. Er trat ihr gegenüber als sensibler Pfleger auf und wurde zu einem ihrer Lieblingspfleger. Der Angeklagte erzählte ihr von Maria und der Verlobung und später dann auch von deren Verschwinden. Sie hatte den Eindruck, dass der Angeklagte an einer intimen Beziehung zu ihr interessiert sei, sie wollte allerdings nur Freundschaft. Bis zur sowie nach der Entlassung der Patientin waren die beiden über Facebook in Kontakt zueinander, der dann "spätestens gegen Ende des zweiten Klinikaufenthaltes" im März 2014, so erinnerte sich die Zeugin, "viel zu viel" wurde. Die Zeugin schilderte, dass sie ein gewisses Unwohlsein bei dem Gedanken verspürte, mit dem Angeklagten alleine in einem Zimmer zu sein. So gab es einen Abend, an dem der Angeklagte in ihrem Elternhaus übernachtete und sie durchsetzte, dass er nicht auf der Couch in ihrem Zimmer, sondern im Wohnzimmer schlafen solle. Nach dem zweiten Aufenthalt entwickelte sich "eine Art Stalking". Der Angeklagte suchte Kontakt zu ihr, so die Zeugin, bis sie dann die persönliche Verbindung zu ihm abbrach. Es kam jedoch zu einem Wiedersehen, als die Zeugin mit gemeinsamen Freundinnen zu einem Picknick auf der Jahninsel verabredet war. Die Zeugin gab der Bitte ihrer Freundin, den Angeklagten ebenfalls einzuladen, nach. Allerdings hatte sie "ein bisschen Angst" und bat deshalb einen vertrauten Freund, ob dieser zu ihnen stoßen könne. Der Angeklagte sagte an diesem Abend immer wieder, dass er noch zum Teetrinken mit in die Wohnung der Zeugin kommen würde - obwohl die Zeugin mehrmals deutlich sagte, dass sie dies nicht wolle. Während des Teetrinkens in der Wohnung fragte der Angeklagte irgendwann nach einem Taschentuch, die Zeugin verließ deshalb den Raum kurz. Bei ihrer Rückkehr ist der Angeklagte nicht mehr gesessen, sondern gestanden. Sie trank den Tee und hat danach keine Erinnerungen mehr, bis sie am nächsten Morgen aufgewacht sei. Der Angeklagte lag neben ihr im Bett streichelte sie. Die Zeugin schilderte, dass sie "wie auf Autopilot" war, ihn "bloß nicht verärgern" wollte und schnelle Bewegungen vermied. Später wurde Lorazepam in ihrem Blut festgestellt. Auf Nachfrage des Gerichts gab sie an, dass es "absolut ausgeschlossen" sei, dass sie selbst den Wirkstoff zu sich genommen hätte. Sie hat nach einem Selbstmordversuch mit dem Medikament Tavor, das Lorazepam enthält, Tavor "nicht mehr angerührt" - sie darf es auch nicht mehr verschrieben bekommen.

DK