Hilpoltstein
Wenn das Duschen zur Gefahr wird

Legionellen können lebensbedrohlich sein – Gesetzliche Untersuchungspflicht

06.02.2014 | Stand 02.12.2020, 23:07 Uhr

Mit Stichproben in Altenheimen, Kindertagesstätten und Sportheimen will das Gesundheitsamt mit Leiter Fritz Oberparleiter und Kontrolleur Manfred Lieb Legionellen-Infektionen vermeiden helfen. - Foto: lra

Hilpoltstein (HK) Die Gefahr lauert im Duschkopf und in Klimaanlagen: Legionellen. Wer zu viel von diesen an sich harmlosen Bakterien über Wasserdampf einatmet, kann schwer erkranken – für Menschen mit schwachem Immunsystem vielleicht sogar mit tödlichen Folgen. Der Gesetzgeber verpflichtet zu entsprechenden Vorsorgemaßnahmen. Erstmals lief Ende des vergangenen Jahres für die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern die Frist für die erstmalige Legionellen-Untersuchungen ab. Im Landkreis Roth hält das Gesundheitsamt die Fäden in der Hand. Leiter Fritz Oberparleiter und sein Team haben ein wachsames Auge auf die gesetzlich verpflichtenden Untersuchungen – und vor allem auf deren Ergebnisse. Warum das so wichtig ist, dazu steht der Mediziner Rede und Antwort.

 

Wie kann man sich mit Legionellen überhaupt infizieren?

Oberparleiter: Prinzipiell sind Legionellen nichts Gefährliches. Sie sind überall im Grundwasser zu finden. Gesundheitsgefährdend wird es, wenn Legionellen die Chance haben, sich bei einer Wassertemperatur zwischen 25 und 55 Grad zu vermehren. Genau das passiert beispielsweise in Wasserleitungen, Warmwasserspeichern und Klimaanlagen, die nicht regelmäßig mehrmals in der Woche genutzt werden. Wasser mit einer erhöhten Legionellenkonzentration über 100 zu trinken, ist nicht das eigentliche Problem. Das regeln die Darmbakterien. Fatal allerdings kann es – gerade bei Konzentrationen weit über diesem Wert – werden, wenn dieses kontaminierte Wasser als Dampf oder Nebel eingeatmet wird. Denn in hochkonzentrierter Form können Legionellen unter anderem eine schwer behandelbare Lungenentzündung hervorrufen. Diese kann für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder mit Vorerkrankungen sogar tödlich enden.

 

Legionelleninfektionen und Grenzwertüberschreitungen sind meldepflichtig. Laut Robert-Koch-Institut wurden 2012 bundesweit gut 600 Krankheitsfälle offiziell registriert – darunter auch welche aus dem Landkreis?

Oberparleiter: Wir haben im vergangenen Jahr eine Meldung über einen Patienten bekommen, der sich in einem Hotel in Österreich mit Legionellen infiziert hat; und im Jahr 2012 musste ein Mann im Schwabacher Krankenhaus behandelt werden. Außerdem wurden wir im vergangenen Jahr von knapp 60 auffälligen Befunden informiert. Darunter war einer aus einer Wohnanlage mit einem Wert von 50 000 Legionellen pro Liter. Wie alle Experten gehen allerdings auch wir davon aus, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt, weil die Infektion nicht direkt erkannt wird. Dazu ist eine spezielle Laboruntersuchung notwendig, die von Ärzten nicht unbedingt angeordnet wird, wenn die Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist. Doch die Gefahr, die von einer zu hohen Konzentration von Legionellen ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden.

Darum ja auch die entsprechenden Vorschriften in der Trinkwasserverordnung?

Oberparleiter: 2011 hat der Gesetzgeber eine entsprechende Untersuchungspflicht eingeführt mit jährlichem Turnus für Einrichtungen, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird; also beispielsweise in Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Altenheimen, Beherbergungsbetrieben, Fitnesscentern und Sportheimen; Ende 2013 lief nun die Frist für die erstmalige Untersuchung aus für alle Eigentümer von Häusern, die einen mehr als 400 Liter großen Warmwasserspeicher haben.

 

Wer macht diese Untersuchungen überhaupt?

Oberparleiter: Hierfür zugelassene Labore. Und wer sich über die technische Seite informieren will oder Abhilfe schaffen muss, damit sich Legionellen in Wasserleitungen erst gar nicht unkontrolliert vermehren können, ist bei den Fachfirmen der Sanitär-, Heizungs- und Klima-Innung an der richtigen Adresse.

 

Was passiert eigentlich, wenn ein auffälliges Untersuchungsergebnis gemeldet wird?

Oberparleiter: Wenn eine solche Anzeige kommt, bleiben wir so lange an dem Fall, bis der Nachweis vorliegt, dass keine Legionellengefährdung mehr besteht.

 

Den untersuchungspflichtigen Hausbesitzern steht es frei, wann innerhalb einer Dreijahres-Frist sie welches Labor einschalten. Eine lückenlose Kontrolle über das Gesundheitsamt ist so doch gar nicht möglich?

Oberparleiter: Die Einrichtungen mit den so genannten Wasserentnahmestellen für die Öffentlichkeit nehmen wir schon seit Jahren regelmäßig unangekündigt unter die Lupe, wie Altenheime und Kitas. Fitnesscenter, Hotels und Pensionen und auch verstärkt die Sportheime werden wir künftig ebenfalls im Fokus haben; auch in dem Bewusstsein, dass gerade die jahrzehntealten Unterkünfte, oft in Eigenregie errichtet, in Sachen Legionellenschutz nachgerüstet werden müssen. In Neubauten wird dieses Thema ohnehin berücksichtigt.

 

Wie sieht es bei den Mehrfamilienhäusern und in Wohnblocks aus?

Oberparleiter: Es stimmt: Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich. Aber ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen: Wer gegen die Untersuchungspflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird; und wer aufgrund seiner Nachlässigkeit eine Infektion verursacht, vielleicht sogar mit Todesfolge, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung verantworten. Da ist eine Untersuchung und eine technische Nachrüstung mit Sicherheit weitaus sinnvoller.