Schrobenhausen
Weniger Parkplätze pro Wohnung?

CSU möchte Stellplatzsatzung der Stadt überarbeiten - Bauamt hat auch noch Änderungswünsche

06.02.2019 | Stand 23.09.2023, 5:53 Uhr
Es muss ja nicht kostenlos sein, wie an den städtischen Ladesäulen, aber in Zukunft sollen auch private Bauvorhaben mit E-Auto-Ladesäulen ausgestattet werden. −Foto: Spindler

Schrobenhausen (SZ) Die Berechnung für Parkplätze, die bei Bauprojekten zu berücksichtigen sind, soll geändert werden. Das wünscht sich die Schrobenhausener CSU. Und noch mehr. Mit ihren Wünschen rennt die CSU quasi offene Türen beim Stadtbauamt ein. Dort gibt es weitere Änderungsvorschläge für die Stellplatzsatzung.

Ihre Änderungswünsche hat die CSU Schrobenhausen als Antrag formuliert. Gleich drei Dinge möchten die Christsozialen an der Stellplatzsatzung der Stadt Schrobenhausen ändern. Ein Dorn im Auge ist ihnen, dass die bisherige Satzung Garagen und Parkplätze im Vorgartenbereich oder in einem fünf Meter großen Bereich zwischen Straße und Gebäude als unzulässig ansieht. Die CSU sähe es lieber, wenn die Stellplätze im Vorgarten näher an die Straße heranrückten könnten. Als angemessenen Abstand sehen die CSU-Politiker drei Meter an. Ihren Änderungswunsch begründen die Christsozialen damit, dass nach der alten Regelung bei Neubauten einfach zu viel Fläche versiegelt würde. Natürlich könnte der Abstand auch etwas größer ausfallen, geben die Kommunalpolitiker zu, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet sei. Für die CSU wäre es auch noch möglich, zwischen Garagen und Parkplätzen zu unterscheiden.

Darüber hinaus stört die Antragsteller, dass bislang klar vorgeschrieben ist, dass vor Garagen ein offener Stauraum von mindestens fünf Metern einzuhalten ist. Drei Meter würden auch locker ausreichen, sind sich die Christsozialen einig. Entsprechend fällt auch ihre Neuregelung der Satzung aus. Allerdings sehen sie noch konkrete Bestimmungen für Seitenabstände und Einfriedungen vor. Außerdem sollten die Zufahrten senkrecht zur Erschließungsstraße erfolgen.

Ein Problem hat die CSU auch damit, dass bislang für alle Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mindestens 1,5 Parkplätze oder drei Stellflächen für zwei Wohnungen vorgeschrieben sind. Die CSU würde viel lieber die Berechnung der Parkplätze, die bei einem Mehrfamilienhaus eingerichtet werden müssen, nach der Größe der Wohnungen variieren. Bei Wohnungen bis zu 60 Quadratmetern Fläche würde dann ein Parkplatz als Berechnungsgrundlage vollends ausreichen, bei Wohnungen über 60 Quadratmeter Fläche sollten es schon 1,5 Stellplätze sein, und bei größeren Wohnungen im sozialen Wohnungsbau müssten 1,2 Parkplätze vollends ausreichen. Nach Ansicht der CSU sei die bisherige Regelung "nicht handhabbar" und stelle "unverhältnismäßige Anforderungen für die Bauwerber". Im Ergebnis führe die bisherige Satzung nach Ansicht der CSU zu viel zu vielen Stellplätzen, die "sehr häufig nicht benötigt" würden.

Für Schrobenhausens Stadtbaumeister Axel Westermair gibt es da keine Bedenken. Der Antrag der CSU werde im Bauamt aufbereitet und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 12. Februar, um 17.30 Uhr im Bauer-Konferenzgebäude zur Diskussion vorgelegt. Der entsprechende Satzungsbeschluss solle dann in einer der darauffolgenden Stadtratssitzungen fallen.

Den Antrag nehmen Westermair und seine Truppe zum Anlass, auch noch eigene Wünsche in die Satzung einzuarbeiten. So sollten die Kommunalpolitiker auch darüber nachdenken, ob in der Altstadt die bisherige Ablösesumme für Stellplätze noch zeitgemäß sei. Derzeit müssen Bauwerber pro nicht gebautem Parkplatz 2500 Euro an die Stadt zahlen. Diese Summe, so Westermair weiter, stamme noch aus einer Zeit, in der die Stadt Investoren in die Innenstadt locken wollte. Doch die Summe sei inzwischen derart gering, dass sich Bauträger nicht mehr die Mühe machten, die eigentlich vorgeschriebenen Parkplätze auf ihrem Baugrund unterzubringen. Viel lieber würde die Ablösesumme gezahlt, weil sie deutlich niedriger ausfalle als die Bausumme für einen Parkplatz. Westermair: "Das muss man mal hinterfragen." Außerdem sollen bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten zwei Drittel der Parkplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Und es soll nach dem Willen den Bauamtes nicht ausschließlich um Parkplätze für Autos gehen. Auch - analog zu einigen Gemeinden im Umland - soll die Verpflichtung festgeschrieben werden, Fahrradabstellplätze zu schaffen. Dem Klimaschutz Rechnung tragend soll darüber hinaus ab zehn Parkplätzen mindestens einer mit einer Ladesäule für E-Autos versehen werden.

Jürgen Spindler