Mühlried
Welches Gebäude fügt sich ein in Mühlried?

Bauausschuss beschäftigt sich mit zwei Anträgen in der Jakob-Schäfer-Straße

02.12.2020 | Stand 05.12.2020, 3:34 Uhr

Mühlried - In der Jakob-Schäfer-Straße in Mühlried gibt es gleich zwei Intentionen, zu bauen.

Im einen Fall geht es um ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis und Tiefgarage, welches die Hausnummer 13 tragen würde. Bei der Hausnummer neun gibt es einen Antrag auf Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am Dienstagabend einstimmig gegen das erste und für das zweite Vorhaben ausgesprochen - und folgt damit der Empfehlung der Verwaltung.

"Das Vorhaben sprengt eigentlich den Rahmen", äußerte Claudia Potratz vom Stadtbauamt die fachliche Meinung der Verwaltungsseite zu dem Bauvorhaben in der Jakob-Schäfer-Straße 13. 340 Quadratmeter würde die Grundfläche nach aktueller Planung messen, dazu käme der Überbau der Tiefgaragenzufahrt mit weiteren 50 Quadratmetern. Dazu kommt die sichtbare Wandhöhe, die in einer Variante bei fast neun Metern liegt. Eine "sichtbare Dreigeschossigkeit", so Potratz. Alternativ könnte es eine Satteldachvariante geben, die sichtbare Wandhöhe würde bei gut sechs Metern liegen.

Erhebliche Bedenken, so Claudia Potratz weiter, habe die Verwaltung auch bei den Stellplätzen, da bei Arztpraxen 75 Prozent der vorgesehenen Parkplätze oberirdisch für Besucher sein müssten. "Das kriegt er nicht unter. "

Das Fazit der Stadtverwaltung zum aktuellen Antrag: "Das ist eigentlich zu massiv für das Grundstück, beide Varianten fügen sich nicht ein. " Der Bau- und Umweltausschuss erteilte ohne Diskussionen das gemeindliche Einvernehmen nicht.

Anders bei dem zweiten Antrag auf ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten. "Das ist wesentlich kleiner und ein viel verträglicherer Baukörper", so Claudia Potratz. Auf einer Grundfläche von 200 Quadratmetern und mit einer Wandhöhe von 6,71 Metern sollen sieben Wohnungen verschiedener Größen entstehen. Damit habe man eine sichtbare Zweigeschossigkeit, so Potratz - und das Gebäude "fügt sich ein". Und genau darauf kommt es an in Gebieten, in denen kein Bebauungsplan greift, wie hier. Auch die Stellplätze würden sowohl in der Tiefgarage als auch oberirdisch satzungskonform nachgewiesen. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss - auch hier ohne Diskussion - das gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu erteilen.

ais