Weilacher Pfarrer verurteilt

17.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:45 Uhr

Weilach (DK) Das Amtsgericht Neuburg hat gestern einen Strafbefehl gegen den früheren Weilacher Ortsgeistlichen Pater T. über eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung erlassen.

In den Jahren 2003 und 2004 soll Pater T. ein minderjähriges Mädchen unsittlich berührt haben. Sollte der Pater binnen der beiden nächsten Wochen Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen, würde der Fall öffentlich vor Gericht verhandelt; ansonsten wäre das Verfahrenbeendet.
 
Wie Richter Reicherlmitteilte, war nur einer von mehreren von der Staatsanwaltschaft untersuchten Fälle strafrechtlich relevant. Am 5. Juni hatte der Neuburg-Schrobenhausener Landrat Roland Weigert das Verfahren eingeleitet, nachdem Hinweise aus der Bevölkerung
auf ein Fehlverhalten des Pfarrers imJugendamt eingegangen waren. Das Bistum Augsburg hat mittlerweile einen neuen Ortsgeistlichen nach Weilach versetzt. Mit mit dem Hinweis, das habe „mit dem Verfahren nichts zu tun“. Zum Strafbefehl gegen Pater T. bezog das Bistum gestern aber keine Stellung. „Das Verfahren ist noch nicht beendet, darum kann ich dazu nichts sagen“, teilte der Pressesprecher von Bischof Mixa auf Anfrage mit.
 
Das Bistum hatte sich im Mai nach einem Hinweis aus der Bevölkerung zunächst noch geweigert, sich den Vorwürfen gegen Pater T. wegen sexueller Belästigung anzunehmen; im Laufe des Verfahrens hatte das Ulrichsbistumin der Katholischen Sonntagszeitung gemutmaßt, es könne „ein Racheakt“ mit ausländerfeindlichem Hintergrund gegen den aus Indien stammenden Pfarrer, der zehn Jahre
in Weilach wirkte, vorliegen.