Pöttmes
Weigl legt erneut Revision ein

Pöttmeser Unternehmer müsste nur noch wenige Wochen hinter Gitter Anwalt findet Urteil dennoch zu hoch

08.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:41 Uhr

Pöttmes (tw) Erschöpfende zweieinhalb Jahre hat der Rechtsstreit im Fall des Pöttmeser Unternehmers Franz Josef Weigl gedauert. Vergangene Woche fiel nun endlich das Urteil (wir berichteten). Das Landgericht Augsburg sprach den Gründer eines Automobilzulieferers wegen zwei Fällen des Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten schuldig. Da der 58-Jährige bereits zweimal in Untersuchungshaft saß, hätten ihn jetzt nur noch maximal acht Wochen hinter Gittern erwartet.

Das war Weigl und seinen Verteidigern aber offenbar immer noch zu viel. Deshalb legten sie jetzt Revision ein - wie bereits im ersten Prozess gegen ihn 2014. Der Münchner Anwalt Frank Eckstein begründete den Schritt, Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung einleiten zu wollen, gegenüber unserer Zeitung so: "Das Urteil ist uns einfach zu hoch." Dass das als Grund nicht ausreicht, um das Urteil noch einmal überprüfen zu lassen, versteht sich von selbst. Eine erneute Revision würde nämlich bedeuten, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Causa Weigl auseinandersetzen müsste - wieder einmal. Denn bereits vor drei Jahren war die Erste Strafkammer in Karlsruhe mit dem Fall des Pöttmesers befasst. Nun ist es an Strafverteidiger Frank Eckstein, dem Richter in Augsburg, Wolfgang Natale, eine Verletzung formellen oder materiellen Rechts nachzuweisen. Nach eigenen Angaben wird der Münchner Anwalt in den nächsten Wochen die Akten noch einmal auf Rechtsfehler durchgehen. Einen Monat hat er Zeit, eine stichhaltige Begründung für die Revision zu liefern. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er allerdings noch keine nennen. Weigl lebt derzeit mit seiner Familie in München. Er ist als Berater für ein Energieunternehmen tätig.