Eichstätt
Wasserzähler schützen

26.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:25 Uhr

Eichstätt (EK) Die Stadtwerke Eichstätt weisen zu Beginn der Frostperiode darauf hin, dass die Grundstückseigentümer in Eichstätt, Marienstein, Rebdorf und Wasserzell verpflichtet sind, die Wasserzähler vor Beschädigung, insbesondere vor Einwirkung Dritter, von Abwasser, Schmutz- und Grundwasser und vor Frost zu schützen.

Frostschäden am Wasserzähler gelten nicht als Einwirkung höherer Gewalt und sind deshalb vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Stadtwerke empfehlen ferner, den Zählerstand des Wasserzählers von Zeit zu Zeit zu kontrollieren. So könne ein unnötiger Wasserverbrauch durch defekte Geräte und Leitungen vermieden werden.