Vorsicht beim Feuerwerk

Verwaltung weist auf Brandschutz für historische Gebäude hin

30.12.2015 | Stand 02.12.2020, 21:49 Uhr

Neuburg (oh) Aufgrund des nahenden Jahreswechsels weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg darauf hin, dass das Abschießen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerken ist unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Pflege- und Altenheimen grundsätzlich verboten. Dies gilt insbesondere für die Obere Neuburger Altstadt. „Aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von möglichen Gefahrenpotenzialen für die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerken in der Oberen Altstadt grundsätzlich strengsten untersagt. Der Kommunale Ordnungsdienst wird das Verbot überwachen und Zuwiderhandlungen ahnden“, heißt es in einem Schreiben.