Enkering
Vorschriften können schützen

Vortrag zur Haftung im kommunalen Bereich

22.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:39 Uhr

Einen kleinen Dino aus Stein überreichten Richard Mittl und Anton Knapp auf der Frühjahrsversammlung des Bayerischen Gemeindetags an Direktor Hans-Peter Mayer. - Foto: Bauer

Enkering (DK) Beim Thema "Haftung im kommunalen Bereich" dürften Bürgermeister und auch Gemeinderäte des Öfteren ein mulmiges Gefühl haben. Darüber sprach Hans-Peter Mayer, der Direktor beim Bayerischen Gemeindetag, auf der Frühjahrsversammlung des Kreisverbands Eichstätt.

Er wolle jedoch keine Ängste schüren, sondern für das Thema sensibilisieren, so Mayer, der einen Überblick über mögliche Konsequenzen der kommunalen Haftung gab und über die Chancen, Risiken zu minimieren, informierte.

Der Kreisverbandsvorsitzende, Mörnsheims Bürgermeister Richard Mittl, umriss zunächst die Problematik. Er verwies vor allem auf technische Standards, die hohe Hürden schaffen und in allen kommunalen Bereichen einen großen Verwaltungsaufwand durch Dokumentations- und Kontrollpflichten produzieren. Das beschäftigt Verwaltungsleiter und Bürgermeister enorm: "Die heutigen Standards von Land, Bund und EU belasten die Kommunen ungemein und stellen für die Verantwortlichen immense Gefahren der Haftung dar." Beispielfälle für kommunale Haftung gebe es genug. Da verletze sich ein Kind auf dem Spielplatz. Ein Bauhofarbeiter beschädige mit dem Fahrzeug Eigentum von Bürgern. Durch einen umstürzenden Grabstein komme eine Friedhofsbesucherin zu Schaden oder ein Bürger stelle durch fehlerhafte Beratung einen falschen Antrag.

"Es passiert so viel ganz schnell", betonte auch Mayer. Bei den Haftungsansprüchen von Dritten werde unterschieden zwischen hoheitlichen und fiskalischen Tätigkeiten und Tätigkeiten für juristische Personen des Privatrechts. Der Schaden eines Bürgers werde über die sogenannte Amtshaftung ausgeglichen, wenn die Gemeinde im Bereich des öffentlichen Rechts, bei dem die Kommune hoheitlich tätig wird, eine Entscheidung trifft und hieraus dem Bürger ein Schaden entsteht. Die Gemeinde sichere sich dabei durch den Abschluss einer kommunalen Haftpflichtversicherung ab.

Im privatrechtlichen Bereich, wenn die Gemeinde fiskalisch tätig werde, also einen Vertrag schließe und hieraus ein Schaden für den Bürger resultiere, dann sei dieser nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auszugleichen. Auch könne eine Haftungsthematik entstehen, wenn kommunale Mandatsträger für ihre Kommunen Aufgaben als juristischen Personen des Privatrechts, etwa in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsrat, wahrnehmen. Auch in diesen Fällen bestehe die Möglichkeit des Rückgriffs, wenn eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt. Mayer verdeutlichte, dass Vorschriften auch Mitarbeiter schützen, etwa das Alkoholverbot, denn ein Unfall unter Alkoholeinfluss könne die Rente mindern.

Zur Annahme von Geschenken, Sponsoring und Spenden fand der Direktor klare Worte: "Vorteilsannahme ist verboten." Wenn ein Bürgermeister in die VIP-Loge beim Spiel eines Vereins von einem Unternehmer eingeladen werde, könne er die Einladung nur annehmen, wenn dazu ein Gemeinderatsbeschluss vorliege.

Interessant dürfte die Haftungsproblematik auch für Gemeinderäte sein. "Wenn Schäden infolge eines vorsätzlich rechtswidrigen Gemeinderatsbeschlusses entstehen, haftet der Gemeinderat, unter bestimmten Voraussetzungen in seiner Gesamtheit. Ausnahmen gelten dann, wenn bei einem Mehrheitsbeschluss protokollarisch die Namen festgehalten wurden." Deshalb empfahl Mayer den Gemeinderäten, sich auf Sitzungen gut vorzubereiten. Bei Beschäftigten, aber auch bei Bürgermeistern, sei ein Rückgriff nicht nur bei vorsätzlicher, sondern bereits bei grober Fahrlässigkeit möglich.

Mayer nahm auch Stellung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: "Da wird es noch viel Ärger geben, einen großen Aufschrei. Die Kommunen werden unzufrieden sein und vor allem die Bürger, die in den letzten Jahren die Beiträge bezahlt haben." Entscheidend für die Zukunft werde sein, wer den Ausbau finanziere. Dazu sagte Mayer: "Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen funktioniert nur dann, wenn der Haushalt stimmt."

Die Botschaft des Direktors beim Bayerischen Gemeindetag an die Bürgermeister war: Durch Organisation, Dokumentation und zu gegebener Zeit auch durch Delegation könnten Haftungsfälle vermieden und das Risiko minimiert werden. Dies sei möglich durch die Beachtung der Rechtsvorschriften, der selbst getroffenen Entscheidungen und von Auflagen, Weisungen von Fachbehörden einschließlich der Rechtsaufsichtsbehörden.

Ein weiterer Programmpunkt der Versammlung des Kreisverbandes war der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Darüber informierten Maria Seitz und Christian Geyer vom Fachreferat des Landratsamtes und Landrat Anton Knapp. Die finanziellen Probleme dürften nach der Umstrukturierung der Bezuschussung durch die Stadt Ingolstadt vor allem die südlichen Gemeinden treffen. Knapp nannte es ein "heißes Eisen mit gewaltigen Problemen".