Landshut (DK) Vier Prozesstage dauerte die Verhandlung gegen den angeblich bei den Rupp-Ermittlungen von einem Polizeibeamten mit einer Pistole bedrohten Schrotthändler aus dem Donaumoos. Ihm wurde eine Falschaussage vorgeworfen. Gestern wurde er im entscheidenden Punkt freigesprochen.
Der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner hatte es mit keinem einfachen Verfahren zu tun. Ein mehrfach vorbestrafter Schrotthändler, der einen Polizeibeamten bezichtigt, ihn mit einer Pistole bedroht zu haben, damit er das Vernehmungsprotokoll unterschreibe. Dazu drei Polizeibeamte mit auffälligen Erinnerungslücken. Wegen des angeblichen Vorfalls aus dem Jahr 2004 stand der heute 65-Jährige aus dem Donaumoos nun vor Gericht. Angeklagt wegen Falschaussage.
Doch Suttner machte gestern deutlich, dass er sich eines nicht nachsagen lassen möchte: Dass er gegen Polizisten oder Staatsanwälte anders urteilt, als gegen gewöhnliche Bürger. Und so war nicht nur sein Freispruch im entscheidenden Punkt – nämlich die Bedrohung mit der Pistole – überraschend. Überraschend deutlich war auch seine Urteilsbegründung. Diese geriet zu einem Rundumschlag vor allem gegen die Ingolstädter Behörden.
Zunächst aber erwischte es den Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf. Dieser hatte in seinem Plädoyer den angeklagten Schrotthändler wegen seiner vielen Vorstrafen als „Abschaum“ bezeichnet. „Dieses Wort hat in diesem Hause nichts zu suchen“, sagte Suttner. „Der Angeklagte muss sich nicht so bezeichnen lassen.“ Außerdem sei das „hochemotionale“ Plädoyer des Staatsanwalts nicht nur von der Wortwahl grenzwertig, sondern auch mit vielen Allgemeinplätzen gespickt gewesen.
Dann watschte Suttner die an der Vernehmung des Schrotthändlers beteiligten Kripobeamten aus Ingolstadt ab. Eine inzwischen pensionierte Polizistin bezeichnete er als „völlig unprofessionell“. Nicht nur, dass sie vor Gericht ausgesagt habe, damals dem Schrotthändler extra einen Holzstuhl hingestellt zu haben, damit dieser recht hart sitze. Auch dass sie den Angeklagten als „bösartigen Mensch“ und dessen Verteidiger als „unseriös“ bezeichnet habe, kritisierte Suttner. Wie diese Frau überhaupt in den Rang einer Hauptkommissarin habe kommen können, sei ihm unerklärlich.
Der der Bedrohung mit der Pistole beschuldigte Polizist sei bei seinem Auftritt vor Gericht „nahe dran an einer Falschaussage“ gewesen. Er habe zunächst eine Heile-Welt-Vernehmung geschildert. Das habe er später korrigieren müssen. Auch die Aussagen seiner Kollegen hätten dem deutlich widersprochen. Überhaupt sei das Aussageverhalten des Beamten zu kritisieren, weil er bei einer besonders wichtigen Frage immer ausgewichen sei.
Zudem rügte Suttner die „ungeheuer lockere Behandlung von Protokollierungsvorschriften“. Dass auf dem Vernehmungsprotokoll die entscheidende Unterschrift des Schrotthändlers fehle, hätten alle drei Beamte nicht so recht eingesehen.
Der „Glanzpunkt“, wie es Suttner ausdrückte, bei allen Verfehlungen der Ingolstädter Behörden sei aber die Auslegung einer „staatsanwaltlichen Vernehmung“ gewesen. Bei einer solchen habe ein Staatsanwalt die Fragen zu stellen. Und nicht einfache Polizeibeamte, wie es im Fall des Schrotthändlers gewesen war. Deutliche Kritik am damals zuständigen Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh.
Letzten Endes sei nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen, ob es nicht so gewesen war, wie es der Schrotthändler schilderte. Daher der Freispruch im entscheidenden Punkt mit der Bedrohung. Für den Schrotthändler gab es trotzdem keinen Grund zu feiern. Er wurde nämlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Auch wegen Falschaussage, aber in einem ganz anderen Punkt, der bei der ganzen Verhandlung eher ein Randaspekt gewesen war. Dabei ging es um seine Möglichkeiten, mit einer Art Autotransporter den Rupp-Mercedes in der Donau verschwinden zu lassen.
Die Anwälte des Angeklagten zeigten sich trotzdem hochzufrieden. Verteidiger Klaus Wittmann bezeichnete das Urteil als „klares Desaster für die Ingolstädter Polizei“. Eigentlich müsse sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit dem beschuldigten Polizisten beschäftigen.
Damit ist das Nachspiel im Fall Rupp vorerst zu Ende. Sollte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, geht die Sache vor dem Landgericht in die nächste Runde.
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