Berlin
Viele Minijobber benachteiligt

Kein bezahlter Urlaub, kein Geld bei Krankheit Stundenlohn ist aber gestiegen

23.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:26 Uhr

Berlin (DK) Millionen Minijobber in Deutschland nehmen trotz eines klaren Rechtsanspruchs keinen bezahlten Urlaub. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit bekommen viele Minijobber nicht, obwohl sie ihnen zusteht. Das geht aus einer gestern vorgestellten Minijob-Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) in Essen hervor. Doch nicht alles ist schlecht.

Wie viele Minijobber gibt es eigentlich in Deutschland?

Es geht um rund sieben Millionen Menschen, allein in Nordrhein-Westfalen sind es 1,7 Millionen. 63 Prozent der geringfügig Beschäftigten in Deutschland sind Frauen. Die meisten geringfügig Beschäftigten arbeiten im gewerblichen Bereich, etwa im Handel, im Gastgewerbe oder im Gesundheits- und Sozialwesen. Für 65 Prozent der Minijobber ist die Tätigkeit ein Hinzuverdienst zu einer anderen Beschäftigung.

 

Wie werden Minijobber bezahlt?

Das durchschnittliche Monatseinkommen lag 2016 bei 322 Euro. Zum Vergleich: 2012 waren es noch 268 Euro. Der Stundenlohn betrug im vergangenen Jahr im Schnitt 10,63 Euro - 13 Prozent mehr als 2012. Laut Studie ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten gesunken, die bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten.

 

Wird der Mindestlohn eingehalten?

14,5 Prozent der befragten Arbeitnehmer gab an, den im vergangenen Jahr maßgeblichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht erhalten zu haben. Bei 17,1 Prozent habe es laut NRW-Arbeitsministerium legale Gründe für niedrigere Löhne gegeben, etwa weil es sich um Zeitungszusteller oder Minderjährige handelte. Für 82,9 Prozent der geringfügig Beschäftigten mit einem Lohn von unter 8,50 Euro griff im vergangenen Jahr keine Mindestlohnausnahme. Hier bestehe der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß. NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) fordert schärfere Kontrollen, insbesondere in Handel und Gastronomie.

 

Wie ist die Lage bei Krankheit im Job?

Minijobber haben wie jeder Arbeitnehmer auch Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 31 Prozent der sieben Millionen Minijobber gaben jedoch an, bei Krankheit nicht weiter Lohn erhalten zu haben. Zum Vergleich: 2012 waren es noch 39 Prozent gewesen. 17,7 Prozent der befragten Arbeitgeber (2012: 25,6 Prozent) räumen ein, kranken Arbeitnehmern nicht weiter Lohn gezahlt zu haben.

 

Welche Trends zeigt die Studie darüber hinaus?

Der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub bleibt Minijobbern oft verwehrt. Ein Drittel der geringfügig Beschäftigten gibt an, keinen bezahlten Urlaub bekommen zu haben. Dagegen räumt ein Fünftel der Arbeitgeber ein, Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gegeben zu haben. Ähnliche Ergebnisse zeigen sich bei der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlung von Lohn an Feiertagen. 40 Prozent der Arbeitnehmer geben an, für diese Tage keinen Lohn erhalten zu haben. 2012 waren es noch 43,7 Prozent.

 

Minijob - ein Sprungbrett in Vollzeit-Beschäftigung?

Vielen Beschäftigten geht es überhaupt nicht darum. Mehr als die Hälfte der Minijobber gibt an, die eigenen Arbeitsstunden nicht aufstocken zu wollen. Anders sieht es dagegen auf Arbeitgeberseite aus: Je nach Betriebsgrößen bieten 50 bis 82 Prozent der Unternehmen an, einen Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.