Greding
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab

Entscheidung des Landratsamts hält Eilverfahren stand - AfD versäumte Aktualisierung des Infektionsschutzkonzepts

19.11.2020 | Stand 23.09.2023, 15:32 Uhr
Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat am Donnerstag den Eilantrag der AfD abelehnt. −Foto: Karmann, dpa

Hilpoltstein/Greding/Ansbach - Der Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) ist erfolglos geblieben: Die 18. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach bestätigte am Donnerstag das Verbot des Landesparteitags, den die AfD am kommenden Samstag in Greding abhalten will.

Das Rother Landratsamt hatte es am Montag wegen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats abgelehnt, eine Ausnahmegenehmigung für die AfD zu erteilen. Diese Entscheidung hält das Verwaltungsgericht für rechtmäßig. "Es bleibt daher dabei, dass der am 21. November geplante Parteitag nicht wie ursprünglich genehmigt mit bis zu 751 Teilnehmern stattfinden kann", heißt es in der Mitteilung aus Ansbach.

"Das veränderte Infektionsgeschehen in Bayern habe einen Widerruf möglich gemacht." Insbesondere mit diesem Satz aus dem zweiseitigen Schreiben stellt sich das Verwaltungsgericht hinter den Beschluss des Rother Landratsamts, von der schon im September erteilten Genehmigung eines AfD-Landesparteitags in Greding abzurücken.

Zu dieser Zeit hatte in Bayern noch die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegolten, die Veranstaltungen wie in der von der AfD geplanten Größenordnung mit einem entsprechenden Hygienekonzept grundsätzlich erlaubte. In der Zwischenzeit ist aber schon die 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die Versammlungen in geschlossenen Räumen nur noch mit höchstens 100 Teilnehmern erlaubt. Die Genehmigung des Landesparteitags ist demnach hinfällig, urteilte das Verwaltungsgericht, zumal "der Bescheid vom 15. September von vorne herein als jederzeit widerruflich ergangen sei".

Unter den aktuellen Bedingungen misst das Verwaltungsgericht im konkreten Fall dem Gesundheitsschutz eine höhere Bedeutung als der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit bei, erklärte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Ansbach, Alexander Heinold im Gespräch mit unserer Zeitung. Bei der Abwägung der jeweiligen Interessen habe der vom Rother Landratsamt bezweckte Schutz der Bevölkerung den Vorzug vor dem AfD-Parteitag erhalten.

"Angesichts des bayernweiten Teilnehmerkreises erscheine die Gefahr, einen Infektionsherd zu schaffen, als besonders groß", heißt es dazu in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Hinzu kommen dem Schreiben zufolge die Umstände, dass die Tagesordnung "auf eine etwa neunstündige gleichzeitige Anwesenheit von bis zu 751 Personen in geschlossenen Räumlichkeiten ausgelegt" und die Versammlung an sich "auch auf den persönlichen Austausch der Teilnehmer untereinander angelegt" ist. Darüber hinaus habe es die AfD versäumt, ihr Infektionsschutzkonzept zu aktualisieren.

Während das Rother Landratsamt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht kommentieren wollte, kündigte die AfD an, in einem weiteren Eilverfahren die nächsthöhere Instanz anzurufen. Damit wird sich nun auch noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an diesem Freitag mit dem geplanten Landesparteitag der AfD in Greding befassen.

HK

Jochen Münch