Versicherungsschutz - Schäden rasch melden

29.06.2013 | Stand 02.12.2020, 23:58 Uhr

Soll eine Versicherung für einen Schaden aufkommen, dann muss sie unverzüglich informiert werden. Was dies genau bedeutet.

Soll eine Versicherung für einen Schaden aufkommen, dann muss sie unverzüglich informiert werden. Was dies genau bedeutet.

Je nach Versicherung gelten unterschiedliche Fristen, innerhalb derer man einen Versicherungsfall melden muss. Bei Policen, die den Todesfall absichern, müssen die Hinterbliebenen innerhalb von 48 Stunden den Versicherer informieren. Das ist bei der Risikolebens- und der Unfallversicherung der Fall. Versäumen sie dies, verlieren sie den Versicherungsschutz. Hintergrund: Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu überprüfen. Im Todesfall kann das eine Obduktion sein. Bei anderen Schäden kann ein Gutachter nötig werden.

Bei Sachversicherungen muss man Schäden auch besser sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche melden. Der Versicherer muss keine nachträglich eingereichten Rechnungen erstatten, wenn ein Schaden bereits repariert wurde und keine Fotos vorliegen. Das ist besonders bei Diebstählen zu beachten, die über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Hier sollte man schnellstens eine Liste der gestohlenen Dinge erstellen. Die zugestandene Frist bemisst sich danach, wie viel Zeit ein Versicherungsnehmer benötigt, um eine solche Liste anzufertigen. In der Regel sind das einige Tage.

Die meisten Versicherer sind auch am Wochenende erreichbar

Für eine Schadensmeldung genügt eine telefonische Benachrichtigung bei dem Versicherungsunternehmen. Auch Wochenenden oder Feiertage entbinden Versicherte nicht von der Pflicht, einen Schaden unverzüglich zu melden. Die meisten Unternehmen verfügen über Callcenter, die 24 Stunden besetzt sind.