Versicherungsschutz - Alte Haftpflichtversicherung prüfen

11.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:31 Uhr

Die private Haftpflichtversicherung zählt zum unverzichtbaren Versicherungsschutz. Hat die Police bereits Staub angesetzt, gehört sie auf den Prüfstand.

Bei Jahresprämien zwischen 40 und 100 Euro ist das Sparpotenzial bei einem Wechsel der Haftpflichtversicherung eher gering. Aber ein Wechsel kann trotzdem angebracht sein: Wenn nämlich die Versicherungsbedingungen bei älteren privaten Haftpflichtversicherungen nicht mehr up to date sind.

So hoch sollte die Versicherungssumme sein

Aktuelle Verträge sehen Versicherungssummen von mindestens zehn Millionen Euro vor – und die sollte Ihr Vertrag auch haben. Denn wenn Sie fahrlässig einen schweren Personenschaden verursachen, können Renten- und Schadensersatzzahlungen schnell Millionenbeträge erreichen. Hier gilt: Nicht kleckern, klotzen!

Schutz bei Allmählichkeitsschäden

Streit mit einer seit vielen Jahren bestehenden Haftpflichtversicherung kann es bei sogenannten Allmählichkeitsschäden geben. Darunter fallen Schäden, die nicht sofort sichtbar werden, sondern sich erst entwickeln. Das beste Beispiel: Ein Wasserschaden, der erst Jahre später auffällt. Sind solche durchaus praxisrelevanten Schäden nicht versichert, muss die private Haftpflichtversicherung nicht einspringen, und Sie tragen den Schaden selbst.

Haftpflichtversicherung sollte für Internet-Schäden
aufkommen

Das Internet birgt ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko – so können erhebliche Schäden angerichtet werden, wenn Sie unbeabsichtigt Computerviren von Ihrem Rechner auf ein fremdes Gerät übertragen – sei es per Mail, Datei oder Datenträger. Solche Internet-Schäden werden heute von der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

Der Klassiker: Stress-Schäden


Es gibt Schäden, die sind gar nicht so groß, sorgen aber für Stress: Das gilt für Kinder, die z. B. das Nachbarauto zerkratzen, genauso wie für die klassische zerbrochene Vase, die man beim Nachbarn zurücklässt, als man dort Blumen gießen wollte. Solche Schäden werden von älteren privaten Haftpflichtversicherungen als Schäden deliktunfähiger Kinder bzw. als Gefälligkeitsschäden nicht mitversichert. Neue Verträge sehen bessere Regelungen vor: Schäden deliktunfähiger Kinder werden bis zu Versicherungssummen von 10.000 bis 20.000 Euro jetzt auch reguliert, und auch Gefälligkeiten lassen sich zumindest für kleinere Schäden mitversichern.

Forderungsausfallversicherung nicht vergessen

Auch wenn sie in der Praxis wenig Bedeutung hat: Ein Forderungsausfallschutz als Bestandteil der private Haftpflichtversicherung kann wichtig werden, wenn jemand Ihnen einen Schaden zufügt, der selbst aber nicht versichert ist. Denn lassen sich gegen den Schädiger keine Ansprüche realisieren, springt die Forderungsausfall-Police ein und übernimmt den Schaden des Versicherten.