Schiltberg
Verbesserter Plan für Baugebiet

Gemeinderat Schiltberg: Am alten Friedhof bleibt vorerst alles beim Alten

16.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Von 221 Grabstellen sind im sogenannten alten Schiltberger Friedhof derzeit neun ungenutzt. Neue Grabnutzungsrechte um die Pfarrkirche werden auch weiterhin nicht vergeben. Die Benutzung des alten Friedhofs ist beschränkt auf Beisetzungen von Ehegatten und alleinstehender lediger Kinder bereits dort Beigesetzter. - Foto: Ostermayr

Schiltberg (SZ) Der Schiltberger Gemeinderat beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Investitionsprogramm zum Haushalt 2017 und der Finanzplanung bis 2020.

Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem das Bauleitverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schiltberg-Nord" sowie die Beratung über die Belegung von Grabstellen im sogenannten alten Friedhof um die Pfarrkirche Sankt Maria Magdalena in Schiltberg.

Bürgermeister Josef Schreier informierte, dass es vor kurzem aufgrund der beengten Verhältnisse bei den Grabstellen und der winterlichen Bodenbeschaffenheit nicht möglich war, eine Bestattung durchzuführen. Somit haben die Bestattungspflichtigen das Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf dem neuen Friedhof erworben. Der Rat beschloss einstimmig, dass im Falle eines Wechsels auf den neuen Friedhof dem Bestattungspflichtigen das an der Grabstätte auf dem alten Friedhof noch bestehende Nutzungsrecht angerechnet wird.

Ferner regte Michael Schmidberger an, sich mit einer möglichen Neuvergabe der auf dem alten Friedhof freigewordenen Grabstätten zu beschäftigen. "Freie Plätze wirken sich ungünstig auf das Gesamtbild des Friedhofs aus. Wir sollten großzügiger sein", war Schmidberger der Ansicht. Dritter Bürgermeister Fabian Streit entgegnete, "dass das derzeit kein Thema sein sollte". "Erst wenn ein bestimmter Prozentsatz frei ist, sollten wir uns damit beschäftigen", meinte er. Schmidberger pflichtete dem Ratskollegen darin bei, dass derzeit noch kein Handlungsbedarf bestehe. Wichtig war ihm allerdings, das Ganze im Auge zu behalten. Von 221 Grabstellen sind derzeit neun nicht genutzt, teilte der Bürgermeister mit. Auch er war der Meinung, sich mit der Thematik zu beschäftigen, wenn beispielsweise zehn Prozent der Gräber frei sind. "Der Friedhof sollte nicht ,aussterben'", fügte Erwin Zandtner hinzu. Streit gab auch zu bedenken, dass die Standsicherheit der Grabsteine in eine zukünftige Entscheidung einfließen müsse.

Der Rat beschloss, auch weiterhin an der Friedhof- und Bestattungssatzung aus dem Jahr 2004 festzuhalten. Neue Grabnutzungsrechte im alten Friedhof werden demnach nicht vergeben. "Sodann hätten wir Bezugsfälle", sagte Josef Schreier.

Wichtig war dem Bürgermeister zu erwähnen, dass Bestattungen nach wie vor im alten Friedhof möglich sind. Die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung besagt unter anderem: "Die Benutzung des alten Friedhofs in Schiltberg ist beschränkt auf Beisetzungen von Ehegatten und alleinstehender lediger Kinder bereits dort Beigesetzter in bestehenden Wahlgräbern."

Viel Zeit investierte das Kommunalparlament auch in das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schiltberg-Nord". Bereits im November wurde über den ersten Entwurf beraten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. "27 Behörden wurden angeschrieben, sechs davon gaben eine Stellungnahme mit Anregungen ab", informierte Schreier. Von weiteren sechs Trägern öffentlicher Belange gingen zwar Stellungnahmen ein, jedoch wurden keine Anregungen vorgetragen.

Die aktuelle Planung sieht 20 Parzellen vor. 30 Prozent der Grundfläche kann überbaut und insgesamt sollen 50 Prozent der Fläche für bauliche Anlagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen nicht überschritten werden. Im Vorfeld ist die Möglichkeit einer Grenzverschiebung in Abstimmung mit dem Grundstücksnachbar vorgesehen.

Im Februar hatte zudem ein Abstimmungsgespräch im Landratsamt Aichach-Friedberg zu den Stellungnahmen der Fachstellen stattgefunden. Entsprechende Lösungsansätze finden sich jetzt im neu ausgearbeiteten Entwurf. Der besagt unter anderem, dass die an der Nordseite des Plangebiets liegende Böschung unverändert zu erhalten ist. An der bestehenden Baumreihe mit Ranken ist also nicht zu rütteln; zudem hat die Gemeinde auf den künftigen privaten Wohngrundstücken eine Hecke herzustellen. Daneben werden die Bauräume an der Nordseite weiter in Richtung Süden verschoben, so dass nördlich der Bebauung mehr Grün zur Verfügung steht. Damit wird ein fließender Übergang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet erreicht.

Im südöstlichen Plangebiet entsteht unter Einbeziehung eines bestehenden Gewerbebetriebs ein Mischgebiet. Positiv nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass von den Kreisstraßen AIC 3 und AIC 7 keine Lärmemissionen ausgehen und vom nahe liegenden Legehennenstall - dieser befindet sich vom geplanten Wohngebiet 160 Meter entfernt - keine Geruchsemissionen bestehen.

Die Diplom-Ingenieure Cornelia Sing (Landschaftsarchitektur) aus Meitingen und Josef Obeser (Architekturbüro) aus Wollomoos brachten alle Anliegen auf den Punkt. Der überarbeitete Entwurf wird nunmehr auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden noch einmal beteiligt. In der Mai-Sitzung wird sich das Schiltberger Kommunalparlament erneut mit dem geplanten Baugebiet beschäftigen.

Auf Anregung der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes wird die Satzung zur Regelung der kommunalen Abfallbeseitigung geändert. Die Gebühr für Bauschutt, Abraum und Kies wird somit auszugsweise wie folgt angepasst: neun Euro für 0,25 Kubikmeter. Für die Anlieferung von einem Kubikmeter Grüngutabfälle werden vier Euro berechnet, und für die gleiche Menge an Grasschnitt und sonstigen pflanzlichen Abfällen hat man acht Euro zu bezahlen.