Pfaffenhofen
Vater von vier Kindern vergreift sich an zwei Mädchen

07.02.2011 | Stand 03.12.2020, 3:11 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Selbstständiger Handwerksmeister, Familienvater mit vier eigenen Kindern, geregeltes Einkommen, also ein ganz normales Umfeld – und doch: Wenn der 51-jährige Angeklagte Benedikt A. (Name geändert) aus dem mittleren Landkreis mit den Töchtern der Freundin seines Sohnes allein war, glitt seine Hand einige Male an die Unterwäsche der Mädchen.

"Sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen" – so lautete die Anklage, die der Ingolstädter Staatsanwalt Hubert Schacht gegen den 51-Jährigen vortrug. Bei den Opfern handelte es sich um die zur Tatzeit neun und sieben Jahre alten Töchter der Freundin seines Sohnes. Begonnen habe der Angeklagte mit den Übergriffen im Sommer 2009, geendet hätten sie im darauf folgenden Frühjahr. Dabei habe Benedikt A. das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt. "Ich schäme mich total dafür," sagte der Angeklagte in der gestrigen Verhandlung, "das ist normalerweise nicht meine Veranlagung." Ohne Umschweife räumte er die Missbrauchsfälle ein – doch eine Erklärung dafür konnte er nicht anbieten.
 

Die Staatsanwaltschaft hielt ihm detailliert seine Taten vor. Er habe die Mädchen an den Oberschenkeln, in der Leistengegend und am Schamhügel unsittlich berührt "um sich sexuell zu erregen". Als die Mädchen sagten, sie wollen diese Berührungen nicht mehr, habe er umgehend von ihnen abgelassen.

Insgesamt, so die Staatsanwaltschaft, näherte er sich drei Mal der damals Neunjährigen – zwei Mal war die Siebenjährige sein Opfer. Bei allen Vorfällen war die Mutter bei ihrem Freund, dem Sohn des Angeklagten, zu Besuch. Geschehen sind diese Berührungen immer im Wohnzimmer auf der Couch des Täters.

Ans Licht gekommen waren die Übergriffe, weil sich die Mädchen ihren Eltern anvertrauten, nachdem sie sich gemeinsam im Fernsehen einen Film über sexuellen Missbrauch angeschaut hatten. Der Vater setzte dem Täter anschließend "die Pistole auf die Brust". Er verlangte von ihm, selbst zur Polizei zu gehen: "Sonst mache ich das."

Nach der Selbstanzeige des Mannes bei der Polizei kam dann alles ins Rollen. Der 51-Jährige wurde vernommen – und seine Aussage mit einer Videovernehmung der beiden Mädchen durch einen Untersuchungsrichter verglichen. Die Aussagen deckten sich. Durch das umfassende Geständnis von Benedikt A. konnte das Schöffengericht auf die Vernehmung der Opfer im Gerichtssaal verzichten.

Der bisher unbescholtene Mann beginnt demnächst mit einer Verhaltenstherapie, "sobald ich einen Termin bekomme". Die beiden Mädchen, so hieß es bei der Verhandlung gestern, hätten keinen erkennbaren seelischen Schaden erlitten.

Nach einer 40-minütigen Verhandlung fiel das Urteil: 14 Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie 1500 Euro Geldauflage und die Aufnahme und Fortsetzung der Verhaltenstherapie "mit regelmäßigen Fortschrittsberichten". Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig. Amtsrichter Klose drückte während der Urteilsbegründung die Hoffnung aus, dass "hinter dieser Tat keine Neigung steht".