Zu den Artikeln „Schade um die schönen Bäume“ (GZ vom 20. Februar), „Erlen abgeholzt“ (PK vom 26. Februar) und „Amtlicher Baumfrevel auf Privatgrund“ (PK vom 6. März):
Vor drei Jahren zog ich auch deshalb nach Geisenfeld, weil es im 100-Meter-Umkreis der Sedelbreite/Ecke Gerbirgisstraße einen großen Baumbestand gab. Auf den Feldern am westlichen Ortsende stand damals eine schöne Laubbaumgruppe. Bis der prächtigste Baum, Durchmesser rund 60 Zentimeter, durch Ablagerung Säure bildender Abfälle innerhalb von drei Jahren umgebracht und schließlich vom Landwirt gefällt wurde. Zwei andere Bäume wurden von Unbekannten rundherum am Stamm eingeschnitten und fielen dem nächsten Sturm zum Opfer. Die Stadt Geisenfeld, so hieß es, könne hier nichts tun, da es sich um Privatgelände handle.
In der Faschingswoche nun wurden in Geisenfeld, und zwar auf zwei benachbarten Schulgrundstücken an der Parleitener Straße, 21 gesunde Bäume gefällt, davon sechs stattliche Exemplare. Auf Nachfrage erfuhr ich von der Stadt, dass der Landkreis als Träger der Förderschule hier einen Sportplatz bauen wolle. Wer in der Nähe der Schulen lebt, weiß, dass schon der Hartplatz an der Anton-Wolf-Halle nie genutzt wird, für den seinerzeit offenbar ebenfalls große Bäume weichen mussten. Nun haben wir bald in Geisenfeld noch einen öden leeren Platz mehr, dafür aber weniger Bäume. Hätte vielleicht eine Kooperation der Schulen mit der Stadt den Platzbedarf lösen können? Wird der neue Platz jemals wirklich genutzt? Außerdem hätte man wenigstens an den Grundstücksaußenseiten Schatten und Sichtschutz spendende Bäume stehen lassen können.
Zudem lese ich von zehn gefällten Erlen in Ilmmünster und den Vorfällen in Reichertshausen, wo das Wasserwirtschaftsamt sogar auf Privatgelände gewütet hat und ebenfalls einen Baumriesen entfernte.
Stattliche Bäume prägen ein Stadt- und Landschaftsbild mindestens genauso wie alte Häuser, trotzdem scheint der Denkmalschutz hier nicht zu greifen. Im Gegensatz zum alten Haus, welches nach einer Zerstörung originalgetreu wieder aufgebaut werden könnte, sind solche Baumriesen unwiederbringlich verloren. Hunderte Jahre alte Bäume müssten stärker und strenger geschützt werden als Häuser.
Einem Privatmenschen ist doch – jedenfalls theoretisch – das Fällen eines gesunden Baumes ab 80 Zentimetern Umfang verboten. Gilt so ein Verbot bei Ämtern nicht? Und wer wird bei umweltfrevelnden Ämtern bestraft? Wie lässt sich ansonsten das Bewusstsein von Entscheidern erhöhen, die möglicherweise Bäume unabhängig von ihrer Größe nur als kleine einheitliche Kreise auf Bauplänen wahrnehmen, die man beliebig ausradieren kann, wenn sie gerade einem Bauprojekt im Wege stehen?
Wieso gibt es gerade bei überschaubaren lokalen Planungen keine Einbindung der Anwohner, wenn durch Baumfällungen massive Veränderungen von Stadt- und Landschaftsbild geplant sind?
Während wir in Deutschland bei so vielen Belangen in Bürokratie ersticken, habe ich den Eindruck, dass es beim Bäumefällen Wild-West-Methoden gibt, gewissermaßen das Recht des Schnelleren, bei Ämtern zusätzlich das Recht des Stärkeren. Und dagegen sollten wir Bürger uns mehr wehren.
Annette Hartmann
Geisenfeld
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