<p></p><p>München</p>
Unterlagen: Gericht hat entschieden

23.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:26 Uhr

München/Gerolsbach (bdh) Nun ist es offiziell: Die siebte Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts hat die Gemeinde Gerolsbach dazu verpflichtet, dem fraktionslosen Gemeinderat Stefan Maurer künftig zur gleichen Zeit wie den Fraktionen und Gruppen des Gemeinderats die Haushaltsunterlagen zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen zu überlassen, sei es als schriftliches Exemplar, als Datei im PDF-Format oder als Möglichkeit für Maurer, sich selbst Kopien anzufertigen.

Damit hat die Kammer in ihrer Entscheidung noch einmal bestätigt, was sich im Verlauf der Verhandlung am Mittwoch bereits angedeutet hatte (wir berichteten). Weitergehende Rechte, Unterlagen zu bekommen, räumt sie Maurer allerdings nicht ein. "Soweit vom Kläger die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt", teilt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Wie berichtet, hatte Maurer aus, wie er sagte, "prozessökonomischen Gründen" seine ursprüngliche Klage auf Herausgabe von Unterlagen zurückgezogen und auf die Herausgabe des Haushaltsplans beschränkt. Seine Klage habe er ja bereits vor einem knappen Jahr eingereicht, begründete Maurer, ein Teilaspekt davon sei nun Gegenstand eines anderen Verfahrens, das, so Maurer, "aber noch in der Nichtöffentlichkeit des Gemeinderats liegt".

Die Kosten des Verfahrens, teilt das Verwaltungsgericht weiterhin mit, tragen der Kläger (Stefan Maurer) und die Beklagte (die Gemeinde Gerolsbach) je zur Hälfte. Die schriftliche Begründung dieses Urteils im Einzelnen soll den Beteiligten in einigen Wochen zugestellt werden. Die Gemeinde könne nun, wie der Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärt, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragen.