Unseriöse Methoden

24.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:53 Uhr

Zum Bericht "Ungeduldiges Warten bei Bürgermeister Horndasch und dem Investor", HK vom 25./26. Januar 2020:

 

Folgende Falschmeldung wurde von der Bürgerinitiative in der Informationsveranstaltung vom 23. Januar geäußert: "Bedenklich ist es für Carsten Hüglin, dass die Industriegebiete ?mitten im Wasserschutzgebiet' sind." Fakt ist, dass das Gebiet an die Zone angrenzt. Die zweite Falschmeldung bezieht sich auf zwei Biotope: "Im geplanten Gebiet sind zwei Biotope. Sie werden verschwinden." Fakt ist, dass sich in der Nähe des geplanten Industrie- beziehungsweise Gewerbegebietes zwei Biotope befinden.

In der Begründung des Bürgerbegehrens wird dann eine "Gefährdung des Trinkwasserschutzgebietes" erwähnt. Die Wahrheit ist, dass es bei der Ausweisung von Industrie- beziehungsweise Gewerbegebieten in Deutschland strenge Richtlinien gibt, die strikt eingehalten werden. Es gibt umfangreiche Bestimmungen für die Schutzzonen Wasserschutzzone I, Wasserschutzzone II und Wasserschutzzone III. Die Wasserschutzzone III ist räumlich am weitesten von dem Brunnen entfernt.

Mit folgendem Weltuntergangsszenario wird auf das Wasserschutzgebiet und die Sanierung des Freibades eingegangen (Äußerung der Bürgerinitiative im Leserbrief von Norbert Reeg vom 28. Januar): "Das Freibad müsste gar nicht erst saniert werden, da das Wasser vom Industriegebiet sowieso verseucht sein wird."

Die Bürgerinitiative in Allersberg arbeitet mit den unseriösen Methoden von Falschmeldungen, Dramatisierungen und mit dem Bild eines Weltunterganges. Ihr Ziel ist nicht die Aufklärung der Bürger. Ihr einziges Ziel ist es, mit unseriösen Aussagen Ängste zu schüren und Stimmen für das Bürgerbegehren zu sammeln.

 

Norbert Rehm

Allersberg