Unfall im Urlaub - Wenn es im Ausland kracht

09.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:29 Uhr

Jedes Jahr sind deutsche Autofahrer in etwa 150.000 Unfälle im Ausland verwickelt, meistens spielen sich diese während der Ferienzeit ab.

Nach Angaben der Versicherer passieren die meisten Verkehrsunfälle, in denen Deutsche beteiligt sind, in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Polen.

War früher noch eine Grüne Versicherungskarte nötig, können Reisende durch Europa heutzutage getrost drauf verzichten. Nur noch vereinzelt bedarf es dieser Karte, etwa in der Türkei oder in einigen Staaten Osteuropas wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, die Ukraine und Weißrussland. Dennoch kann die Karte hilfreich sein, da sie neben Ihrer Versicherungsnummer auch die Adressen der ausländischen Gesellschaften beinhaltet, die im Schadenfall Regulierungshilfe leisten.

In jedem Handschuhfach sollte sich jedoch ein Europäischer Unfallbericht finden lassen. Dies wird in den meisten europäischen Staaten zur Schadenaufnahme benutzt. Was den Inhalt als auch die Sprache betrifft, wurde er europaweit vereinheitlicht. Da alle Fragen durchnummeriert sind, gibt es länderübergreifend keine Probleme in der Verständigung.

Diesen standardisierten Unfallbericht erhalten Sie bei Ihrer Versicherung, im Internet oder beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es dann zur Kollision, gilt es, alle Daten des Unfallgegners aufzunehmen. Am besten erfolgt dies über den besagten Unfallbericht und man lässt sich diesen vom Gegner unterzeichnen. Besteht die Möglichkeit, sollte auch die Polizei miteinbezogen werden. Ebenso kann es nicht schaden, Beweismittel durch Fotos, Skizzen und die Namen von Zeugen zu notieren. Tunlichst sollten Sie es vermeiden ein Schriftstück in einer anderen Sprache zu unterzeichnen, sofern sie diese nicht beherrschen. Zeigen Sie den entstanden Schaden schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung an.

Natürlich können Sie einen Schaden beim Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer im Ausland geltend machen, aber einfacher und praktikabler ist es, ihre Ansprüche beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend zu machen. Um diesen ausfindig zu machen, rufen Sie unter der 0800-2502600 an oder wählen sie die Internetseite www.zentralruf.de auf. Über das Ausland lässt sich der Zentralruf der Autoversicherer über die +49 (40) 300 330 300 erreichen.

Der Beauftragte wendet sich an die ausländische Versicherung, um sich die Deckung seitens des Versicherers bestätigen zu lassen und um eine Schadenanzeige des ausländischen Beteiligten zu erwirken.

Binnen einer Frist von drei Monaten muss der Schadenregulierungsbeauftragte entweder den Schaden reguliert oder eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt damit, wenn dem Beauftragten alle nötigen Unterlagen vorliegen.

Sollte der Beauftragte innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht angemessen reagiert haben, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland sitzt die Verkehrsopferhilfe in Berlin (www.verkehrsopferhilfe.de).

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