Neuburg
"Überführt ohne Geständnis"

01.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:58 Uhr

Neuburg (pes) "Da muss eine Verwechslung vorliegen", steht für Fritz G. (Name geändert) fest. Ihm wird vorgeworfen, im August vergangenen Jahres ein Mountainbike im Wert von zirka 300 Euro von einem Neuburger Firmengelände gestohlen zu haben.

 Der 29-Jährige gibt zwar zu, zum Tatzeitpunkt in der Nähe gewesen zu sein – lange Finger aber habe er nicht gemacht. Dennoch steht zum Prozessende für Richter Ruprecht Herbst und Staatsanwältin Astrid Lindinger fest, dass er der gesuchte Fahrraddieb ist. Er wird zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Zeugin erklärt, den Mann an jenem Werktag gesehen zu haben, wie er an dem Rad herumhantiert habe. Als er kurz darauf mit der Diebesbeute an ihr vorbeigefahren sei, habe sie den Besitzer des Bikes, ihren Kollegen, verständigt. Dieser habe ihr bestätigt, dass er niemanden damit beauftragt habe, seinen Drahtesel abzuholen.

Der Mitarbeiter eines Betriebes in der Nachbarschaft schließlich habe ihr daraufhin bestätigt, dass ein Mann, dessen Beschreibung auf Fritz G. zutrifft, an jenem Tag dort gearbeitet habe und die Firma kurz vor dem Zeitpunkt der Tat verlassen habe. Auch die Kleidung, die er getragen habe, sei identisch mit der des Fahrraddiebes, den die Zeugin beobachtet hat. Bei der Polizei identifiziert die junge Frau aus einer Auswahl von ihr vorgelegten Bildern den Neuburger Fritz G. als Täter. Ob das Schloss des Rades geknackt wurde, kann sie nicht mehr genau sagen.

Fritz G. befand sich bereits im vergangenen Jahr mit dem Strafrecht in Konflikt. Bei einer Tour durch die Neuburger Innenstadt hatte er fünf Sonnenbrillen vorwiegend namhafter italienischer Designer mitgehen lassen und war dafür zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

"Ich bin davon überzeugt, dass er der Fahrraddieb ist und durch die Zeugin überführt wurde", steht für Anklägerin Astrid Lindinger fest, die für eine sechsmonatige Gefängnisstrafe plädiert. Schließlich habe Fritz G. unter Bewährung gestanden. "Freispruch" lautet indes die Devise des Verteidigers, da eine gewisse Restunsicherheit in punkto Identität des Täters verbleibe: "Man kann sich auch täuschen."

Richter Ruprecht Herbst verurteilt den 29-Jährigen zu fünf Monaten Gefängnis. "Ich habe an der Täterschaft keine Zweifel. Die Summe der Kriterien, die sich als zutreffend erwiesen haben, ist einfach zu groß."