Transparenz für Verbraucher

18.09.2012 | Stand 03.12.2020, 1:03 Uhr

Ingolstadt (dk) Am 1. September ist das erweiterte Verbraucherschutzinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Verbraucher können auf seiner Grundlage konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten verlangen. Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz können auch beim Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt gerichtet werden.

Bisher konnten Auskünfte „nur“ zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmittel oder Spielwaren angefordert werden. Durch die Novellierung wird der Informationsanspruch nun auch auf technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel oder Möbel ausgedehnt.

Darüber hinaus werden mit der erweiterten Rechtsgrundlage nun die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen oder gegen Hygienevorschriften und den Täuschungsschutz aktiv von allen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, somit auch von der Stadt Ingolstadt, veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Diese Veröffentlichung findet in Bayern auf einer zentralen Plattform innerhalb der Webpräsenz des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de statt. Dass dort jetzt noch keine Beanstandungen veröffentlicht sind, liegt daran, dass die Rechtsänderung nicht rückwirkend erfolgt, sondern ab sofort wirkt. Das heißt: erst künftige Verstöße werden dort veröffentlicht.

Anfragen können darüber hinaus nun noch schneller beantwortet werden: Die Anhörungsverfahren und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden gestrafft. Die Auskunft über amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung, die Grenzwerte, Höchstmengen und Höchstgehalte betreffen, ist nun möglich, unabhängig davon, ob dieselben überschritten worden sind. Und künftig ist der Auskunftsanspruch formlos: Auch eine Antragstellung durch E-Mail oder Telefon ist möglich.

„Diese neue Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz der Verwaltung und des Verbraucherschutzes“, so der Referent für Soziales, Umwelt und Gesundheit, Wolfgang Scheuer.

Für jene, die sich weitergehend informieren möchten, wie das Bundes-Verbraucherinformationsgesetz landesrechtlich umgesetzt wurde, hält das LGL unter www.lgl.bayern.de ein Internetangebot bereit mit FAQs (häufigen Fragen) zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a LFGB.

Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz können gerichtet werden an die Stadt Ingolstadt, Gesundheitsamt Entweder schriftlich an Stadt Ingolstadt, Gesundheitsamt, Esplanade 29, 85049 Ingolstadt, per Fax an die Telefax-Nummer 0841 305-1469, per E-Mail an gesundheitsamt@ingolstadt.de oder telefonisch unter 0841 305-1504, 0841 305-1490 oder 0841 305-1485.