Eichstätt
Tierleid verhindern

Gerade Jungtiere sind stark durch freilaufende Hunde und Spaziergänger gefährdet - Verhaltensregeln gefordert

29.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:16 Uhr
  −Foto: Loderer/ dpa, Rumpenhorst

Eichstätt - Mit einem dringlichen Appell wendet sich der bayerische Jagdverband an Spaziergänger und vor allem Hundebesitzer: Aktuell bekommen viele Wildtiere ihren Nachwuchs, daher ist beim Aufenthalt in der Natur besondere Vorsicht geboten und dringend auf einige Verhaltensregeln zu achten.

Besonders gefährdet sind Wiesen und Futterflächen, die am Waldrand liegen. Denn die Rehgeißen setzen ihre Kitze besonders gern in die Wiese. Dort sind sie besser vor ihren Fressfeinden geschützt und Geiß und Kitz finden einen besonders üppig gedeckten Tisch. Das frische, eiweißreiche Gras fördert die Milchbildung beim Muttertier und liefert erste saftige Nahrung für die Kitze.

Tierleid verhindern heißt auch: "Nicht anfassen! ". Der Bayerische Jagdverband weist deutlich darauf hin, dass Kitze nicht berührt werden dürfen und die Kitzrettung den Profis überlassen werden soll. Berührt man die Kitze mit bloßen Händen besteht die Gefahr, dass die Muttertiere, die oft nur einen "Sprung" weit entfernt stehen, die Kitze nicht mehr annehmen. Darum dürfen die kleinen Tiere unter keinen Umständen berührt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass vermeintlich verwaiste Rehkitze unbedingt in den Wiesen bleiben sollen. Rehgeißen legen ihre Kitze in der Regel in einer Wiese ab, lassen das Kitz dort meist den ganzen Tag alleine liegen und suchen nur ein- bis zweimal pro Tag die Kitze zum Säugen auf. Den Rest der Zeit bliebt das Muttertier in der Nähe. Die Jungtiere sind nicht alleine oder verwaist und brauchen keine Hilfe, sondern nur Ruhe.

Gerade mit Hunden gibt es jährlich zahlreiche unerfreuliche Begegnungen mit den Wildtieren. "Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen" oder "Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall" - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Landesjagdverbandes. Die Jägerinnen und Jäger fordern deshalb  die Städte und Gemeinden nachdrücklich auf, das Verhalten von Hundebesitzern in der Flur zu regeln. Insbesondere ist  es unumgänglich,  in der Brut- und Setzzeit der freilebenden Tiere unverzüglich eine Anleinpflicht für Hunde einzuführen. "Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen?, erklärt der Pressesprecher des Jagdverbandes. Dies zeige eine landesweite Auswertung von Zeitungsberichten. " Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer.

"Wir sind uns mit Tierschützern und Naturschützern darin einig, dass die freilebenden Tiere besser vor wildernden und freilaufenden Hunden geschützt werden müssen", unterstrich der Jägerverein Eichstätt. "Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Fasan, Wildente und Wachtel von ihren Nestern, so dass deren Eier und Junge dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern werden. "

Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz gut gemeinter Appelle der Jäger uneinsichtig zeigen, sollten diese  von den Kommunen per Satzung verpflichtet werden, ihre Vierbeiner   vom 1. März bis 15. Juli außerhalb der Ortschaften anzuleinen.  

In Hessen gibt es zum Beispiel eine  "Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten von Hunden", die schon Anfang 2003 in Kraft getreten ist. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint oder nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.

Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und damit einen Unfall heraufbeschworen hat.

EK