Tagesmütter - Kindertagespflege oft günstiger als Krippe

07.07.2012 | Stand 03.12.2020, 1:18 Uhr

Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren ist in Deutschland immer noch Mangelware. Ab 2013 gibt es zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Aber ob alle Länder diesen auch erfüllen können, bleibt fraglich.

Eltern müssen sich demnach privat organisieren. Tagesmütter sind deshalb zu einem wichtigen Standpfeiler in der Kleinkindbetreuung geworden. Die Betreuung ist individueller und oft flexibler als in einer Kinderkrippe, sagt Bernhard Frühauf, Leiter des Jugendamtes in Starnberg. Vor allem sei die Betreuung meist günstiger als ein Krippenplatz.

Wer in Zukunft eine Kleinkindbetreuung sucht, profitiert möglicherweise von dem neuen Kinderförderungsgesetz, das bis 2013 jedem Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zusichert, das schließt auch die Betreuung durch Tagesmütter ein. Allerdings gilt der Anspruch nur für einen Halbtagesplatz, sagt Klaus-Dieter Zühlke vom Bundesverband Kindertagespflege in Krefeld. Viele Kommunen erarbeiten Konzepte, wie die Tagesmuttervermittlung professioneller gestaltet und finanziell gefördert werden kann.

Organisation

Tagesmütter werden über das Jugendamt vermittelt oder privat über Nachbarschaftshilfen und Wohlfahrtsverbände. Sie betreuen maximal fünf Kinder, meist im eigenen Haushalt, manche kommen auch in den Haushalt der Eltern. Die Betreuungszeiten richten sich weitgehend nach den Bedürfnissen der Eltern. Eine Tagesmutter hat in der Regel vier Wochen Urlaub im Jahr. Wird das Kind krank, müssen sich die Eltern selbst um die Betreuung kümmern, ebenso wenn die Tagesmutter krank wird. Hat das Jugendamt die Tagesmutter vermittelt, muss es allerdings eine Ersatzbetreuung organisieren.

Pflegeerlaubnis

Sobald eine Tagesmutter mehr als 15 Stunden in der Woche gegen Bezahlung für eine Dauer von mehr als drei Monaten Kinder in ihrem eigenen Haushalt betreut, benötigt sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, so Jugendamtsleiter Frühauf. Um diese offizielle Zulassung zu erhalten, muss sie einen Qualifizierungskurs besucht haben. 160 Stunden sollte der Mindeststandard sein, sagt Klaus-Dieter Zühlke vom Bundesverband. Der Umfang der Kurse ist landesrechtlich geregelt.

Betreuungsvertrag
 
Man sollte alles schriftlich vereinbaren, rät Zühlke. Im Vertrag zwischen Tagesmutter und Eltern werden pädagogische Ziele, Urlaubs- und Krankheitsregelungen sowie die Bezahlung festgehalten.

Versicherung

Bei Tagesmüttern, die eine Pflegeerlaubnis besitzen, greift die Landesunfallversicherung. Bei Tagesmüttern ohne Pflegeerlaubnis können Eltern nur über eine private Unfallversicherung vorsorgen. Die Tagesmutter sollte außerdem über eine private Haftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht verfügen.

Kosten

Es gibt kein festgeschriebenes Honorar. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt 5,50 Euro pro Stunde. Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Kosten zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei an den Arbeitnehmer zu erstatten. Im Einzelfall kann man auch vom Jugendamt einen Zuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist ein niedriges Einkommen sowie eine Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern, die eine Kinderbetreuung erforderlich macht. Die Höhe des Zuschusses wie auch die Einkommensgrenzen variieren je nach Kommune. Kosten für die Tagesmutter können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sagt Steuerberater Michael Lettl aus München. Betreuungskosten können mit zwei Drittel der Ausgaben, maximal bis zu 4.000 Euro im Jahr, pro Kind berücksichtigt werden.