Tagesgeld - Wenn Kinder weniger Zinsen bekommen

29.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:22 Uhr

Wer Tagesgeld für Kinder anlegen möchte, kann Überraschungen erleben. Einige Banken zahlen weniger Zinsen oder eröffnen kein Kinderkonto. Wo Sie fündig werden.

Wer Tagesgeld für Kinder anlegen möchte, kann Überraschungen erleben. Einige Banken zahlen weniger Zinsen oder eröffnen kein Kinderkonto. Wo Sie fündig werden.

Tagesgeldkonten sind unkompliziert flexibel und kostenlos. Deshalb nutzen Eltern sie gerne für die Ersparnisse ihrer Kinder. ?Häufig werden Tagesgeld-Konten für Minderjährige als Sparkonten geführt. Da sie auf den Namen des Kindes lauten, lässt sich dessen Sparerpauschbetrag gezielt nutzen, um Abgeltungsteuer zu sparen?, sagt André Kauselmann von der ING-Diba.

Nicht ohne die Eltern

Eigenständig können Minderjährige kein Tagesgeldkonto eröffnen. Stellvertretend für das Kind ist dies nur den gesetzlichen Vertretern erlaubt. Dazu müssen sich die Eltern oder der gesetzliche Vormund gegenüber der Bank legitimieren. Die Geburtsurkunde oder andere amtliche Papiere des Kindes werden zum Nachweis der Vormundschaft benötigt. Die gesetzlichen Vertreter sind bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt und können Geld einzahlen und abheben.

Möchten Großeltern oder Paten Tagesgeld für den Enkel oder das Patenkind anlegen, erfordert dies einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Konto wird dann auf den Namen des Kind eingerichtet. Ist das Kind noch nicht volljährig, sind die Eltern bis zum 18. Lebensjahr vertretungsberechtigt. Ab Volljährigkeit kann das Kind selbstständig Transaktionen vornehmen. ?Die ING-Diba sperrt ab dem 18. Geburtstag automatisch den Zugang für die Eltern und schaltet neue Pin/Tan-Daten für das Kind frei. Allerdings muss sich der Nachwuchs nachträglich per Post-Ident legitimieren?, so Banksprecher Kauselmann.

Kein Tagesgeld für Kinder


Die Konditionen von Tagesgeld für Minderjährige sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Einige Institute machen sich erst gar nicht die Mühe und bieten keine Kinderkonten an, so etwa die Bank of Scotland, die Postbank oder GE Capital. Auch viele Bankhäuser mit türkischen Wurzeln halten kein entsprechendes Angebot parat, etwa die Vakif Bank. Bei der Oyak Anker Bank gibt es ein Angebot in den Filialen, nicht aber online.

Bei Direktbanken deutschen Ursprungs sieht es hingegen besser aus. So bieten beispielsweise die Netbank, Comdirect, Cortal Consors, ING-Diba oder 1822 direkt Tagesgeld für Kinder an.

Eine Befragung durch biallo.de ergab, dass nicht alle Banken einheitliche Zinssätze für Tagesgeld gutschreiben. Manchmal gibt es für ?normales? Tagesgeld bessere Zinsofferten als für Kinderkonten. So schreibt beispielweise Cortal Consors für das Kinderkonto nur den aktuellen Guthabenzins von 0,8 Prozent gut, während Neukunden für das klassische Tagesgeld zwölf Monate lang 1,4 Prozent Zinsen erhalten.

Die IKB verzinst Tagesgeld aktuell mit 1,0 Prozent. Um dort ein Tagesgeld- oder auch Festgeldkonto für Kinder einzurichten, benötigt der Nachwuchs zunächst ein Konto dort. Das ist kostenlos und ein reines Konto, um Zinsen, Ein- oder Auszahlungen zu verbuchen. Dazu müssen die Eltern lediglich ein Formular auf der Website herunterladen und sich per Postident-Verfahren ausweisen.

Mit Kindern Steuern sparen

Legen Eltern Tagesgeld auf den Namen ihres Kindes an, dürfen sie das Kapital und die Erträge nicht einfach zurückbuchen und wieder für sich verwenden. Die Übertragung des Geldes sollte auf Dauer angelegt sein, ansonsten wittert das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Geld für alle Zeit dem Zugriff der Eltern entzogen ist. Ein nahvollziehbarer Grund, um Geld abzuheben, ist beispielsweise, wenn Geld für einen Internatsplatz des Kindes benötigt wird.

Auch das Motiv des Steuersparens erlaubt Geldtransfers zwischen Familienmitgliedern. Der Bundesgerichtshof entschied einen entsprechenden Fall zu Gunsten der Eltern. Die Richter urteilten, dass die Erziehungsberechtigten trotz Vermögensübertrag auf die Kinder, das Geld jederzeit zurückholen dürfen. Denn das Motiv der Eltern, Geld im Namen der Kinder anzulegen, um damit deren Sparerfreibeträge auszunutzen, sei nachvollziehbar und berechtigt. Damit sei das Kapital noch nicht in das Eigentum der Kinder übergangen. Im zu entscheidenden Fall hatte sich eine Bank geweigert, das Geld vom Konto des minderjährigen Kindes auf ein elterliches Konto zurückzubuchen. Die Bank witterte einen Missbrauch der Vertretungsmacht der Eltern. Die Bundesrichter widersprachen dieser Auffassung. Da die Summen aus dem Vermögen der Eltern stammten, könnten diese auch darüber verfügen, so die Richter (Az. XI ZR 220/03).



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