Steuertipps bis Silvester - Mehr Bares f?r die Haushaltskasse

09.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:05 Uhr

Bis Jahresende bleibt Zeit, im alten Jahr noch Steuern zu sparen und die Weichen f?r weniger Abgaben im kommenden Jahr zu stellen. Die wichtigsten Tipps f?r Sparf?chse.

Zum Jahresende sollte man sich nicht nur ?ber Weihnachtsgeschenke Gedanken machen, sondern auch ?ber die eigene steuerliche Situation. Beim Finanzamt ist oft mehr zu holen, als man denkt. Die wichtigsten Tipps f?r den Jahresendspurt 2016:

Lohnsteuerklasse pr?fen und ?ndern
Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer sollten bis zum Jahresende checken, ob ihre Lohnsteuerklassen noch g?nstig verteilt sind. Die Kombination IV/IV bringt dann den geringsten monatlichen Lohnsteuerabzug, wenn Sie und ihr Partner etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassen-Kombination IV/IV plus Faktor ist noch relativ neu. Sie bringt bei entsprechender Ausgestaltung ebenfalls Vorteile f?r Paare. Ihr Pluspunkt liegt darin, dass der laufende Lohnsteuerabzug ziemlich genau der tats?chlichen Steuerschuld beider Partner entspricht. Dadurch werden gr??ere ?berraschungen – vor allem ?rgerliche Nachzahlungen – vermieden.

Bei gr??eren Gehaltsunterschieden ist die Kombination III/V f?r viele Paare steuerlich vorteilhaft. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) gibt allerdings zu bedenken, dass sich bei dieser Steuerklassenkombination h?ufig Nachzahlungen ergeben. Zum Teil verlangt der Fiskus sogar unterj?hrige Vorauszahlungen, so dass der Liquidit?tsvorteil schnell dahin ist.

Bei Jobverlust schnell handeln
Falls einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit rechnet, kann er durch eine g?nstigere Steuerklasse seine Lohnersatzleistungen erh?hen. Entscheidend ist die Steuerklasse, die zu Jahresbeginn gilt. Deshalb gilt es, rechtzeitig zu handeln und noch vor Jahresbeginn die Steuerklasse zu wechseln.

Steuerfalle f?r Alleinerziehende
Alleinstehenden M?ttern oder V?tern steht die Steuerklasse II zu. Kommt jedoch zum Haushalt ein neuer Partner oder eine andere erwachsene Person hinzu, entf?llt die Steuerklasse II. Umgekehrt sollten sich Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, nach dem Auszug solcher Personen die Vorteile der Steuerklasse II sichern.

Steuerfreibetr?ge neu beantragen
Wenn Sie h?here Werbungskosten geltend machen k?nnen, zum Beispiel Sonderausgaben wie Unterhaltszahlungen, au?ergew?hnliche Belastungen oder andere abzugsf?hige Aufwendungen, dann k?nnen Sie sich Freibetr?ge eintragen lassen. So streichen Sie noch im alten Jahr mehr Netto ein. Seit 2015 d?rfen Sie als Arbeitnehmer Freibetr?ge f?r zwei Jahre im Voraus beim zust?ndigen Finanzamt beantragen. Noch bis zum 30. November k?nnen Sie ?ber einen Antrag auf Lohnsteuererm??igung Freibetr?ge f?r das laufende Jahr vermerken lassen - so werden Ihnen im Dezember deutlich weniger Steuern abgezogen.

Ausgaben strategisch planen
Als Arbeitnehmer sollten Sie sich jetzt ?berlegen, ob sich Ausgaben f?r Arbeitsmittel, Fortbildung oder andere Werbungskosten noch im alten Jahr oder erst 2017 steuerlich g?nstiger f?r Sie auswirken. Die Daumenregel lautet: Wer schon jetzt weiss, dass er 2016 deutlich mehr verdienen wird als 2017, sollte die Ausgaben m?glichst vorziehen – ist es anders herum, kann man sie aufs n?chste Jahr verschieben. Wichtig: Bei Arbeitnehmern sorgen allerdings nur Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro f?r steuerliche Entlastung. Durch Vorziehen oder Verschieben von Werbungskosten ?ber den Jahreswechsel l?sst sich manchmal der Arbeitnehmerpauschbetrag ?berschreiten – zumindest in einem der beiden Jahre.

Es kann auch zweckm??ig sein, wenn Sie Ihre Krankheitskosten in einem der beiden Jahre b?ndeln. Der Fiskus beteiligt sich erst oberhalb der sogenannten zumutbaren Belastung an Krankheitskosten. Der zumutbare Eigenanteil betr?gt je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Eink?nfte. Wer die Zahlung f?r eine teure Zahnbehandlung oder eine gro?e Medikamentenbestellung vorzieht oder verschiebt, kann diese H?rde leichter nehmen.

Stichtage nicht vers?umen
Bis zum 15. Dezember k?nnen Sie bei Ihren Banken eine Verlustbescheinigung f?r Ihre Aktien- oder Fondsverluste beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Depots bei mehreren Banken f?hren und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen m?chten. Diese Verrechnung funktioniert allerdings nur ?ber die j?hrliche Steuererkl?rung. Keine Sorge: Wenn Sie den Termin verpassen, verschenken Sie nichts – die Bank schreibt Ihre Verlustverrechnungst?pfe von 2016 dann einfach 2017 fort und verrechnet die Verluste mit k?nftigen Gewinnen oder Zinsen und Dividenden.

Riester-Sparer k?nnen von Steuervorteilen profitieren. Dazu sollten Sie allerdings als Lediger vier Prozent des letztj?hrigen Bruttoeinkommens abz?glich der staatlichen Grundzulage (154 Euro) und etwaiger Kinderzulagen (pro Kind 185 Euro, f?r ab 2008 Geborene sogar 300 Euro) in den Vertrag einzahlen. Bis zu 2.100 Euro an Beitragszahlungen werden staatlich gef?rdert. Tipp: Wenn Sie noch keinen Vertrag haben und die Summe noch bis Silvester auf einen Schlag einzahlen, k?nnen Sie von der F?rderung profitieren. Wichtig: Wer bereits einen Vertrag bespart, sollte unbedingt darauf achten, sich die staatlichen Zulagen nicht durch die Lappen gehen zu lassen: Bis Ende 2016 m?ssen Sie die Zulagen f?r 2014 beantragt haben, sonst verf?llt Ihr Anspruch.

Freistellungsauftr?ge ben?tigen?Steuer-ID
Checken Sie die Freistellungsauftr?ge bei Ihrer Bank, damit Sie 2017 den Sparerpauschbetrag von 801/1.602 Euro (Ledige / Verheiratete) sinnvoll verteilen und m?glichst aussch?pfen k?nnen. Wichtig zu wissen: Seit Januar 2016 haben Freisteller ohne Angabe der pers?nlichen Steuer-Identifikationsnummer keine Wirksamkeit mehr.

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>