Steuer 2015 - Steuer-Anlagen Vorsorgeaufwand, AV und KAP

10.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:50 Uhr

Wer fürs Alter vorgesorgt oder Kapitalerträge erzielt, sollte die Anlagen Vorsorgeaufwand, AV und KAP in der Steuererklärung beachten. Auch die Beiträge für die Hundehaftpflicht können Sie absetzen.

Als erstes geht es in die Anlage Vorsorgeaufwand, denn fast jeder hat einiges an Versicherungskosten zu schultern, an denen sich das Finanzamt unter Umständen beteiligt.

Gut zu wissen: Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind in voller Höhe absetzbar ? davon profitieren Sie, wenn Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Bei Ehegatten reicht ein Formular. Darin werden drei Kategorien von Versicherungsbeiträgen unterschieden.

a) Beiträge für eine Basisversorgung
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Zeilen 4-10) können Sie als Arbeitnehmer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers einfach übernehmen (Nr. 23 a/b und 22 a/b). Beiträge zu einer Rürup-Rente gehören in die Zeile 7.

Tipp: Seit 2015 sind höhere Beiträge zu einer Rürup-Police absetzbar. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zur Basisrente wird seither dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Diese liegt für 2015 bei 89.400 Euro. Davon können maximal 24,8 Prozent geltend gemacht werden ? das macht 22.172 Euro Steuerabzug für ledige Steuerzahler. Für Ehepaare gibt es 44.344 Euro.

b) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur Basisabsicherung für den Krankheits- und Pflegefall dürfen Sie in voller Höhe bei der Steuererklärung ansetzen ? deshalb sollte jeder Steuerzahler diese Rubrik sorgfältig ausfüllen. Als pflichtversicherter Arbeitnehmer übertragen Sie Ihre Krankenkassenbeiträge aus Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 11. Als Rentner und freiwillig gesetzlich versicherter Selbstzahler tragen Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in die Zeilen 16 und 18 ein. Ruheständler entnehmen die Beiträge aus der Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers. Als Selbstständiger mit privater Krankenversicherung und als Beamter tragen Sie Ihre Beiträge zu einer Basis-Kranken- und Pflegeversicherung in die Zeilen 23 und 24 ein. Beiträge für Wahl- und Zusatztarife gehören in die Zeilen 27 und 28. Haben Sie im letzten Jahr für ihre studierenden Kinder Beiträge für die Krankenversicherung gezahlt und erhalten Sie kein Kindergeld mehr, füllen Sie die Zeilen 40-45 aus. Die gezahlten Versicherungsbeiträge bescheren Ihnen dann wenigstens eine Steuererstattung.

Gut zu wissen: Der Bundesfinanzhof prüft in einem Musterprozess (Az. X R 17/15), ob die Finanzämter die steuerlich abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge um einen Bonus kürzen dürfen, den gesundheitsbewusste Steuerzahler von ihrer Krankenkasse als Zuschuss für selbst bezahlte Gesundheitsmaßnahmen erhalten. Seit kurzem erteilt das Finanzamt Steuerbescheide in diesem Punkt nur noch vorläufig (BMF-Schreiben vom 5.11.2015), bis die Streitfrage geklärt ist. Ein Einspruch ist deshalb nicht mehr erforderlich.

c) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
Die in dieser Rubrik aufgeführten Versicherungsbeiträge bringen Ihnen leider oft keinen Steuervorteil mehr, weil die gesetzlichen Höchstbeträge von 1.900/2.800 Euro (Ledige / Verheiratete) bereits durch die Basiskranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft werden. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören in die Zeile 46 ? der Eintragungswert steht in Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Deckt eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung ausschließlich private Risiken ab, gehören die Beiträge in die Zeile 50. Mitgerechnet werden Beiträge zu einer Kfz-, Unfall-, Reiseunfall-, Privat-, Gebäude-, Öltank-, Pferde- und Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Tipp: Beiträge zur einer Berufshaftpflicht- und Verkehrsrechtschutzpolice sind bei vielen Arbeitnehmern als Werbungskosten absetzbar (Anlage N ? Zeilen 46-48). Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen gehören in die Zeilen 51/52.

Beiträge zur Riester-Rente
Als Riester-Sparer sollten Sie die Anlage AV zur Steuererklärung ausfüllen, um eventuell einen zusätzlichen Steuervorteil auf Ihre Beiträge zur Riester-Rente zu erhalten. Dann prüft das Finanzamt nämlich nach, ob anstelle der gewährten Riester-Zulagen ein Sonderausgabenabzug günstiger für Sie ist.

Gut zu wissen: Für 2015 akzeptiert der Fiskus die Beiträge für einen Riester-Vertrag bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben ? der Zulagenanspruch wird dabei mitgezählt. Stellt sich bei der Vergleichsberechnung heraus, dass der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage, erhalten Sie den Unterschied über den Steuerbescheid gutgeschrieben.

Anlage KAP ? zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen
Die Anlage KAP für Geldanleger hat auch in Zeiten der Abgeltungssteuer noch nicht ausgedient. Denn manche Kapitalanleger müssen sie ausfüllen, für andere kann sich das freiwillige Ausfüllen bezahlt machen. Gut zu wissen: Ehepartner müssen jeweils eine eigene Anlage KAP ausfüllen.

Verpflichtet zur Abgabe der Anlage KAP sind Sie in den folgenden Fällen:
? Sie haben bisher unversteuerte Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus thesaurierenden Auslandsfonds oder Auslandskonten- und Depots sowie steuerpflichtige Gewinne aus der Kündigung einer Lebensversicherung erhalten.
? Sie sind kirchensteuerpflichtig, haben aber 2015 nicht am automatischen Kirchensteuereinzug durch die Bank teilgenommen. Dann tragen Sie in Zeile 6 eine ?1? ein.
Freiwillig lohnt es sich für Sie in den folgenden Fällen, um möglicherweise eine Steuererstattung einzustreichen:
? Als Steuerzahler mit geringem Einkommen, als Rentner, als Student und als Kind mit Zinseinkünften sollten Sie Ihre gesamten Kapitalerträge freiwillig beim Finanzamt abrechnen. Denn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz auf das Gesamteinkommen 2015 einschließlich der Kapitalerträge könnte unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegen. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 15.721/31.442 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) beträgt. Über eine ?Günstigerprüfung? berechnen die Beamten im Steuerbescheid automatisch, wie Sie steuerlich besser fahren. Für die Günstigerprüfung füllen Sie als Anleger die Zeile 4 der Anlage KAP aus.
? Haben Sie als Anleger den Freistellungsauftrag vergessen oder ihrer Bank nicht in ausreichender Höhe erteilt, können Sie einbehaltene Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.
? Als Rentner sollten Sie unbedingt alle Kapitalerträge auflisten. Sie erhalten nämlich nur über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro für ihre Nebeneinkünfte, den Ihre Bank beim Abzug der Abgeltungssteuer nicht berücksichtigen darf. Sie haben Anspruch auf diesen Freibetrag, wenn Sie zu Beginn des Steuerjahres 2015 bereits 64 Jahre alt waren.

Tipp:
Ehegatten können den Freibetrag zweimal erhalten, sofern jeder für sich über ausreichend hohe Einkünfte verfügt. Ist das für 2016 bisher nicht der Fall, können Sie durch gezielte Aufteilung ihrer Vermögenswerte für das laufende Jahr noch Abgeltungssteuer sparen.

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