Grunderwerbsteuer - Steuer-Schlupflöcher beim Immobilienkauf?

10.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:50 Uhr

Wer eine Immobilie erwirbt, muss die Grunderwerbsteuer zahlen. Käufer kommen um die Grunderwerbsteuer nicht herum, es gibt aber Möglichkeiten die Steuerlast zu drücken.

So funktioniert die Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbsteuer ähnelt der Mehrwertsteuer: Wer beispielsweise ein Auto oder eine Waschmaschine kauft, zahlt einmalig eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Ähnlich ist es beim Immobilienkauf. Hier fallen zum Kaufpreis einmalig zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Am günstigsten ist die Steuer mit 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen. Für ein Haus zum Preis von 450.000 Euro zahlen Käufer dort beispielsweise 15.750 Euro Grunderwerbsteuer. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland oder Schleswig-Holstein müssen Immobilienkäufer deutlich mehr bezahlen. Diese Bundesländer berechnen mit 6,5 Prozent einen fast doppelt so hohen Steuersatz. Für den gleichen Grunderwerb bzw. den gleichen Immobilienerwerb zahlt man dort also 29.250 Euro an Steuern. Und das ist längst nicht alles. Neben der Grunderwerbsteuer zahlen Immobilienkäufer Notarkosten von rund zwei Prozent und gegebenenfalls noch Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent. Außerdem fällt jährlich die Grundsteuer an.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer orientiert sich am Kaufpreis des Grundstücks bzw. der Immobilie. Werden Haus und Grundstück gemeinsam aus einer Hand erworben, etwa von einem Bauträger oder einem privaten Verkäufer, zahlen Käufer die Steuer auf den Gesamtpreis. Anders sieht es bei einer Schenkung oder im Erbfall aus. Als Erbe oder Beschenkter zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer an das Finanzamt.

Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer verringern?
Anbauten separat auflisten: Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Grund und Boden, die Immobilie sowie das untrennbar mit dem Objekt verbundene Inventar an, also für das Dach, für Fenster und Türen und für die Rohrleitungen. Anbauten oder Einbaumöbel wie Küche, Sauna, Einbauschränke, Markisen oder die Photovoltaikanlage gehören hingegen nicht zum festen Inventar. Diese Bestandteile werden daher von der Grunderwerbsteuer nicht erfasst. Um die Steuer zu senken, können Immobilienkäufer diese Positionen beim Immobilienkauf aus dem Gesamtkaufpreis herausrechnen und im Kaufvertrag separat auflisten. Das Gleiche gilt für die abgelöste Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen. Sinkt die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, sinkt auch die Steuerforderung des Finanzamts.

Grundstück separat kaufen:
Eine weitere Möglichkeit zum Steuer sparen bietet der getrennte Kauf von Grundstück und Immobilie. Wer zuerst nur das Grundstück kauft, sollte mehrere Monate abwarten und erst dann das Haus bauen. Bei separatem Kaufvertrag erhebt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück.

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