Stallpflicht für Geflügel wird gelockert

Aufatmen bei Züchtern

16.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Ingolstadt/Region (dk) "Die Stallpflicht für Geflügel wird gelockert." Dies teilte Ingrid Schmutzler vom Presse- und Informationsamt Ingolstadt am Donnerstag mit und beruft sich dabei auf eine Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern.

Grund für die Lockerung: Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Das gab die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München bekannt. 
"Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden", so Scharf. Das Umweltministerium hat die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. Scharf: "Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert. Dennoch beobachten wir die Situation weiterhin genau und stehen in engem Kontakt mit den Behörden des Bundes und der Länder. Wenn es die Situation erfordert, werden wir weiterhin konsequent im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung handeln." Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können.

In einer Pressemitteilung des Landrats Pfaffenhofen werden die Halter von Geflügel jedoch weiterhin gebeten, "sicherzustellen, dass sein Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Zugvögel nicht zu erreichen sind." Ebenso müsse Futter und Einstreu für das Hausgeflügel so aufbewahrt werden, dass wildlebende Zugvögel keinen Zugang dazu haben. Auch Wasser, mit dem wildlebende Zugvögel in Berührung kommen können, dürfe nicht als Tränkwasser für Hausgeflügel verwendet werden.

Auch das Landratsamt in Eichstätt hebt die Stallpflicht für seinen Landkreis mit sofortiger Wirkung auf. "Im Landkreis Eichstätt wurde bisher weder bei Wildvögeln noch bei Nutzgeflügel der Geflügelpesterreger nachgewiesen." Es werde aber noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelfest geben. Jetzt können wieder bis auf weiteres sowohl Ausstellungen und Märkte stattfinden, als auch Freilandeier vermarktet werden.

In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen. Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de