Scheyern
Spanneraffäre: Fortsetzung im Oktober

20.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr

Scheyern (DK) Wird dem Rathauschef von Scheyern, Albert Müller, das Salär gekürzt? Diese Frage bleibt noch einige Wochen offen. Die für Disziplinarangelegenheiten zuständige Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes hat sich gestern vertagt. Weitere Zeugen sollen in der "Spanneraffäre" gehört werden.

Wenige Minuten vor Beginn der Verhandlung fehlte noch die Hauptperson: Albert Müller, dem Oberlandesanwältin Simone Widmann ein "schweres Dienstvergehen" vorwirft, das mit einer Gehaltskürzung geahndet werden müsse. Erst unmittelbar zu Prozessbeginn traf der Bürgermeister aus dem Landkreis Pfaffenhofen ein. Ausführlich blickte die Vorsitzende Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier eingangs auf die Vorgänge vom 14. Januar vergangenen Jahres und die späteren Zeugenaussagen gegenüber der Polizei zurück, die letztlich zu dem Disziplinarverfahren geführt hatten: Eine in St. Petersburg wohnhafte 26-jährige russische Touristin war an diesem Abend mit ihrem Lebensgefährten und weiteren Familienangehörigen beziehungsweise Freunden auf der A 9 in Richtung Nürnberg unterwegs. Wie sie und zwei ihrer Begleiter der Polizei berichteten, suchte die junge Frau die Damentoilette am Parkplatz auf. Beim Blick nach unten sah die 26-Jährige dann die Hand von jemandem, der versuchte mit einem Spiegel unter der Trennwand hindurch in ihre Kabine zu spähen. Als die Touristin aufschrie, wurde der Spiegel zurückgezogen. Die Frau lief zu ihren draußen wartenden zwei Freunden. Einige Minuten später soll – so die Aussagen des Trios – ein Mann, der offenbar eine Perücke getragen habe, die Damentoilette verlassen und mit seinem Wagen davon gefahren sein.

In dem Pkw, der auf Müller zugelassen war, habe sich nur der Fahrer befunden, erklärten die Zeugen bei ihren Vernehmungen. Der Bürgermeister äußerte sich vor Gericht nicht näher zur Sache, hatte aber zuvor in Schriftsätzen eingeräumt, dass er an diesem Abend auf dem Parkplatz war – doch nicht in der Toilette. Dort habe sich nur eine Frau aufgehalten, die er zuvor als Anhalterin mitgenommen und der er auch das Steuer seines Wagens überlassen habe.

Dem Bürgermeister wird zudem zur Last gelegt, heimlich einen Videofilm gedreht zu haben, bei dem durch ein Fenster eine spärlich bekleidete Frau in ihrem Schlafzimmer gefilmt worden war. Die CD hatten Polizeibeamte in Müllers Auto sichergestellt, als sie am Abend des 14. Januar zur sogenannten Halternachschau zum Anwesen des Scheyerer Bürgermeisters geschickt worden waren.

Die Aussagen der Streifenpolizisten waren aber von Erinnerungslücken getrübt und stimmten teilweise nicht mit dem damals erstellten Einsatzbericht überein. Viel Erhellendes brachte die Anhörung der Polizisten jedenfalls nicht. Wohl nicht zuletzt deshalb entschied sich das Gericht, für den 28. Oktober die beiden in Deutschland lebenden Begleiter der jungen Russin als weitere Zeugen zu laden.

Einen Versuch des Beisitzers Walter Eichner, den Rathauschef mit sanftem Druck ("Auch wenn man eine Verfehlung macht, ist man kein schlechter Bürgermeister") doch noch zu einer Aussage zu bewegen, blockte Müllers Rechtsbeistand Hubert Höck ab. Mit dem Verweis darauf, dass sich der Beisitzer "ganz nahe an der Grenze zur Befangenheit" bewege.