München (DK
Sonderbriefmarke zum Reinheitsgebot

04.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:54 Uhr

München (DK) Zum 500-jährigen Bestehen des Bayerischen Reinheitsgebots erscheint 2016 eine Sonderbriefmarke.

Am 23. April 1516 verfügte der bayerische Landständetag in Ingolstadt, dass Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf. Nach Angaben des Bayerischen Brauerbundes handelt es sich um die älteste bis heute unverändert gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Seit 1906 ist sie für alle Brauereien in Deutschland verbindlich. Bayerischer und Deutscher Brauerbund hatten sich nach eigenen Angaben frühzeitig dafür eingesetzt, dieses Jubiläum mit einem Sonderpostwertzeichen zu würdigen. Vorschläge für die grafische Gestaltung sollen nun in einem Wettbewerb ermittelt werden. Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr rund 50 Sonderpostwertzeichen zu einer Vielzahl von Ereignissen deutscher Geschichte und Kultur heraus.