Neuburg
Dauerarrest für 19-Jährige

04.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:54 Uhr

Neuburg (vb) Staatsanwältin Anna Maria Weiß hatte ihr Drogenhandel im großen Stil vorgeworfen – von Ecstasy, Crystal Meth und Marihuana-Mischungen war die Rede gewesen. Nachweisen konnte das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner der zur Tatzeit 18-jährigen Neuburgerin lediglich den Handel mit den Tabakmischungen.

Er verurteilte die junge Frau zu drei Wochen Dauerarrest, außerdem muss sie sich innerhalb von zwei Jahren vier unangekündigten Drogenscreenings unterziehen.

Gemeinsam mit ihrer ehemals besten Freundin – ebenfalls keine Unbekannte vor Gericht – soll die Angeklagte in mindestens 29 Fällen Handel mit Drogen betrieben haben. Sie soll dabei die Frau im Hintergrund gewesen sein, die ihre Freundin wie einen Handlanger auf die Straße schickte, um die Drogen an den Mann zu bringen. Dieser Version widersprach eben jene Freundin im Zeugenstand. Es sei schon so gewesen, dass sie die Mischungen verkauft habe, die beiden Mädchen hätten sich dann aber gemeinsam von den Erlösen neuen Stoff im Internet besorgt, ihn selbst geraucht oder verkauft. Diesen Teil der Vorwürfe gab die Angeklagte auch zu. Mit Ecstasy oder Crystal Meth gedealt zu haben, das bestritt sie. Auf diesen Vorwurf kam die Staatsanwaltschaft aufgrund der Aussage eines ehemaligen Nachbarn, der mittlerweile wegen Betruges im Gefängnis einsitzt. Er habe beobachtet, wie die Angeklagte blaue Pillen und weißes Pulver in einem durchsichtigen Plastiktütchen einem anderen Mann gegeben hätte. In zwei Tabakdosen seien außerdem die Drogenmischungen gewesen. Der Polizei hatte er gesagt, dass es sich dabei um Ecstasy und Crystal Meth handle. Vor Gericht sagte er aus, dass er zwar weißes Pulver gesehen habe, welche Substanz das jedoch genau gewesen sein soll, das wisse er nicht. Dass in den Dosen Cannabis-Mischungen versteckt seien, das habe er lediglich vermutet.

Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe bescheinigte der Angeklagten, die bereits diverse Erziehungsmaßnahmen hinter sich hat, eine positive Entwicklung. Sie hat eine Ausbildung begonnen und wohnt in einer eigenen Wohnung. Für eine Suchtberatung bei der Caritas habe sie sich aus freien Stücken entschieden. Er empfahl dem Gericht einen kurzen Dauerarrest. Staatsanwältin Weiß plädierte auf vier Wochen, Rechtsanwalt Richard Winter sprach sich für einen einwöchigen Arrest aus. Ebner verurteilte sie schließlich zu einem dreiwöchigen Dauerarrest.