Sofortrente - Lebenslange Rente plus Steuervorteil

15.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:56 Uhr

Einmal zahlen und bis ans Lebensende versorgt sein: Eine spezielle Modellform der privaten Rentenversicherung ist die Sofortrente.

Statt jahrelangen Beitragszahlungen, der Einhaltung von Mindestwartezeiten und dem Erreichen einer festgeschriebenen Altersgrenze, folgt die Sofortrente einem anderen Prinzip. Hier zahlt der Versicherungsnehmer einen bestimmten Beitrag, beispielsweise 50.000 oder 100.000 Euro auf einmal ein und erhält dafür sofort den Anspruch auf eine lebenslange Rente.

Steuerbonus inklusive

Zudem winkt - ebenfalls lebenslang - ein Steuerbonus: Das Finanzamt greift hier bei der Auszahlung nur auf den sogenannten Ertragsanteil zu. Dieser Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt.

In der Praxis sieht das so aus: Herr A. ist 65 Jahre alt. Laut Ertragsanteils-Tabelle (Paragraf 22 EstG) beträgt der Ertragsanteil für die sofort beginnende Rente für ihn 18 Prozent. Das heißt, nur diese 18 Prozent der Rente gelten als Einkunft und sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Erhält Herr A. pro Monat 500 Euro Sofortrente braucht er davon also nur 90 Euro (18 Prozent) zu versteuern. Unterstellt man einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für ihn nur 22,50 Euro an Steuern an. Da es aber für Rentner noch Freibeträge gibt, geht der Fiskus in der Regel komplett leer aus.

Wette auf ein langes Leben


Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt: Anders als bei vielen anderen Formen der Kapitalanlage erfolgt die Zahlung hier auch dann noch, wenn das eigentliche Kapital längst aufgezehrt ist. Bei den Experten der Stiftung Warentest heißt es deshalb: Rentenversicherte, die steinalt werden, haben ein gutes Geschäft gemacht. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss: Stirbt der Versicherte früh, so besteht die Gefahr, dass nur ein geringer Teil der eingezahlten Summe in Form der Rente an ihn zurückfließt. Das Restkapital verbleibt dann beim Versicherer, es sei denn man schließt eine Police mit Hinterbliebenenschutz ab.

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